Leider reißen die Meldungen von betrügerischen Machenschaften dubioser Firmen nicht ab. Die Leidtragenden sind dabei immer wieder gutgläubige Unternehmen und Betriebe, die den Betrügern auf den Leim gehen. Der neueste Trick der findigen Ganoven ist der sogenannte „Rip-Deal“, auch bekannt unter der „Mailänder Betrugsmasche“. Das Ziel des Betruges ist natürlich das Geld der arglosen Unternehmer.
Aus gegebenem Anlass warnen das Landeskriminalamt Sachsen und die Handwerkskammer Schleswig-Holstein zurzeit vor einem neuen kriminellen Vorgehen. Dabei handelt es sich um den „Rip-Deal“, der vielen vor allem als „Mailänder Betrugsmasche“ bereits ein Begriff ist. Die Opfer solcher Betrügereien sind in der Regel kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe, die leider allzu oft unbedarft besonders leichte Opfer darstellen. Gerade Unternehmen und Handwerksbetriebe, die im Ausland Geschäftsbeziehungen betreiben, sollten derzeit besondere Vorsicht walten lassen.
Das Vorgehen der Kriminellen ist im wesentlichen immer gleich und dennoch leider sehr erfolgreich. Man gibt sich gegenüber dem Unternehmen oder Handwerksbetrieb als Beauftragter eines ausländischen Investors aus, der Interesse an einer Geschäftsanbahnung im Rahmen eines großen Auftrages hat. Man lädt den Unternehmer dabei zu einem Termin ins Ausland ein, bei dem dieser bereits eine gewisse Summe an Bargeld mitbringen soll. Diese Summe stellt dabei die Hälfte der „Provision“ des angeblich vom Investor beauftragten Geschäftsmannes dar. Im Gegenzug stellt man dem Unternehmer in Aussicht, ihm ebenfalls schon die Hälfte des geplanten Auftragsvolumens in bar zur Verfügung zu stellen. Während die Anzahlung durch die deutschen Unternehmer an die Betrüger in Euro erfolgt, sieht das bei der Anzahlung für die Unternehmer anders aus. Hier geben die Täter vor, dass diese Anzahlung aus geschäftlichen Gründen in einer anderen Währung, vorzugsweise Schweizer Franken, gezahlt werden müsse. Die Betrüger überreichen ihrem Opfer dann nur einen Teil der angeblichen Anzahlung des Auftragsvolumens zur Prüfung. Die arglosen Unternehmer merken leider erst später, dass es sich dabei um Falschgeld handelte. Während sie ihre „echten“ Euro los sind, bleiben sie auf dem Falschgeld sitzen.

















