KfW erlaubt Gebäudeenergieberater des Handwerks

Bild zu: KfW erlaubt Gebäudeenergieberater des Handwerks
Foto: KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net

Anfang des Jahres wurde eine Einigung in Hinblick auf die veränderten Arbeitsbedingungen für Gebäudeenergieberater des Handwerks erzielt. Die von der KfW im letzten Jahr eingeführte Pflicht zur Fokussierung wurde aufgehoben, so dass Sachverständigen-Leistungen und Bauausführung gleichermaßen erbracht werden dürfen. Die Voraussetzung ist der Eintrag in die Energie-Effizienzliste nach erfolgreich abgeschlossener Fortbildung.

Gute Nachrichten für Gebäudeenergieberater des Handwerks: Seit Anfang 2014 dürfen sie wieder KfW geförderte Einzelmaßnahmen erbringen und die notwendigen Bescheinigungen für die KfW-Förderung ausstellen. Dies hatte die KfW im Frühjahr letzen Jahres geändert und die Gebäudeenergieberater des Handwerks damit deutlich benachteiligt. Denn während sie zuvor noch ihre Leistungen im Komplettpaket anbieten konnten, mussten sie sich auf eine Leistung beschränken. So durften sie nur als Sachverständiger oder Bauausführender arbeiten, nicht jedoch beide Leistungen anbieten. Dies hatte zur Folge, dass die Kunden zwei Experten beauftragen mussten. Infolge dessen sank der Steuervorteil, weil das gesamte Verfahren aufwändiger und teurer wurde.

Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ist es zu verdanken, dass seit Anfang  2014 mit der KfW eine Neuregelung erwirkt wurde. So sind Gebäudeenergieberater des Handwerks ab Juni 2014 verpflichtet, sich in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen zu lassen. „Alle Gebäudeenergieberater des Handwerks, die auch in Zukunft mit dem KfW-Programm arbeiten wollen, sollten jetzt eine Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste prüfen“, rät der ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste ist für ausgebildete BAFA-Vor-Ort-Berater nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildung mit 16 Unterrichtseinheiten insgesamt noch bis zum 30.09.2014 möglich. Auch die Gebäudeenergieberater des Handwerks mit einer Weiterbildung vor 2011 müssen diesen Weg beschreiten. Erst danach abgeschlossene Prüfungen berechtigen zur Eintragung ohne weitere Fortbildung.

Weitere Infos unter:
https://www.energie-effizienz-experten.de/

Kommentare

0 0 votes
Wie gefällt Ihnen dieser Artikel?
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments

Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen?

Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Das könnte Sie auch interessieren

Newsletter

Verpassen Sie nichts mehr mit unserem kostenlosen Newsletter. So werden Sie frühzeitig über anstehende Veranstaltungen informiert und bleiben immer auf dem neusten Stand.

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.