Während viele Landesbauordnungen in den alten Bundesländern dem Baugewerbe eine eingeschränkte Bauvorlagenberechtigung zugestehen, fehlt dieser Teil in den Landesbauordnungen in den neuen Bundesländern. Besonders in den Grenzregionen senkt diese Tatsache jedoch die Branchenattraktivität und begünstigt damit den Fachkräftemangel. Eine Angleichung der Landesbauordnung oder die Einigung auf eine bundeseinheitliche Musterbauordnung könnte Abhilfe verschaffen.
Handwerksmeister des Maurerhandwerks sowie im Betonbauer- sowie Zimmererhandwerk beziehungsweise staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik sind in den meisten alten Bundesländern nur eingeschränkt bauvorlagenberechtigt. In den neuen Bundesländern dagegen gibt es in den Bauverordnungen keine entsprechende Regelung. Aus Sicht des Handwerks macht dies keinen Sinn. Denn die angehenden Meister sind auch in den neuen Bundesländern hervorragend geschult, schließlich sind Planungsleistungen ein fester Bestandteil der Meisterausbildung. „Unsere Meister sind aufgrund ihrer hochqualifizierten Ausbildung in der Lage, entsprechende Objekte aus einer Hand zu planen und auszuführen. Sie sollten daher die gleichen Rechte und Bedingungen wie ihre Berufskollegen in den westdeutschen Bundesländern erhalten“, fordern die Präsidenten der Handwerkskammern Halle und Magdeburg, Thomas Keindorf und Hagen Mauer.
Die Landesbauordnung im Osten fördert den Fachkräftemangel
Zimmerermeister und Bautechniker Christian Lellau aus Osterwieck sagte zu diesem Thema, dass man von ihm erwarten würde, Fachwerkgebäude zu planen und sicher zu bauen. Dabei müsse er alle Vorschriften beachten. Aber den Bauantrag, ein rein formaler Akt, dürfe er trotz meisterlicher Kenntnisse und Weiterbildungen nicht einreichen. Doch nur fünf Kilometer von Lellaus Betriebsort entfernt in Niedersachsen sieht die Sachlage schon wieder anders aus. Seine Erfahrungen und Qualifikationen seien dort anerkannt. Er betonte weiterhin, dass es dadurch schwer falle, unter diesen Bedingungen gute Auszubildende zu finden. Nur durch eine Änderung der Landesbauordnung könne die berufliche Bildung attraktiver für den Nachwuchs gemacht werden. Es müsse endlich etwas unternommen werden, damit die negativen Meldungen in den Zeitungen über den Fachkräftemangel in Deutschland endlich verschwinden würden.
Durch die länderspezifischen Verordnungen entsteht ein Flickenteppich
Schon seit einiger Zeit ist die Diskussion um die Vereinheitlichung der 16 Länderbauordnungen zu einer Musterbauordnung im Gange. Es stellt sich die berechtigte Frage, warum sich die Länder nicht auf eine Musterbauordnung einigen können. Dabei wäre das ein wichtiger Punkt zur Beschleunigung des Bauens. Somit würden auch erhebliche Kosten eingespart werden. In dieser Musterbauordnung sind bauordnungsrechtlichen Vorschriften enthalten. Trotzdem unterscheiden sich die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland. Wenn Bauunternehmer im gesamten Bundesgebiet tätig sind, müssen sie sich auf 16 verschiedene bauordnungsrechtliche Regime einrichten. So entstehen Verzögerungen und Erschwernisse. Die Verantwortung dafür liegt in der Landespolitik. Außerdem plädiert man dafür, Landesvergabegesetze abzuschaffen und dafür ein einheitliches Bundesgesetz zu schaffen. Nur so kann dieser Flickenteppich aus länderspezifischen Verordnungen endlich abgeschafft werden.