Die aktuelle Anhörung der Novelle zur Landesbauordung in Nordrhein-Westfalen schlägt derzeit große Wellen. Denn die Bauwirtschaft ist dieser Novelle gegenüber sehr kritisch eingestellt, da sie durch die neuen Regelungen zusätzliche Kosten befürchtet. Diese wären natürlich absolut kontraproduktiv für den Wohnungsbau. Dennoch gibt es auch Aspekte, die man durchaus positiv beurteilt und durchaus befürwortet.
Die aktuelle Novelle zur Landesbauordung in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich mit verschiedenen Themen, die von den Verbänden der Bauwirtschaft durchaus zwiespältig betrachtet werden. Während einige Punkte durchaus begrüßt werden, stoßen andere auf große Kritik. Dies zeigte sich im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Entwurfes der Landesbauordung, zu der der Bauausschuss im NRW-Landtag am 25. Oktober 2016 geladen hatte.
Verteuerungen vom Bauen befürchtet
Insgesamt befürchtet die Bauwirtschaft in NRW vor allem eine Preissteigerung am Bau, die maßgeblich zu einer Verschlechterung der Geschäftslage führen könnte. So äußert sich Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen, unmissverständlich: „Energieeffizienz, Brandschutz, Lärmschutz, barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen, mehr und größere Aufzüge, Stellplatzverpflichtungen, Grundstücks- und Flächenmangel, lange Bearbeitungszeiten in den Kommunen – alles Kostentreiber für den Wohnungsbau.“
Für Wiemann ist außerdem klar, dass sich die Politik mit diesem Vorgehen keinen Gefallen tut. Denn durch stetig steigende Standards und Anforderungen, die automatisch mit mehr Einsatz von Technik und damit auch mit höheren Kosten verbunden sind, ist kein günstiger Wohnraum zu ermöglichen. Und genau diesen bräuchte man gerade in Ballungsgebieten.
Feste Quote zu barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen
In besonderem Maß steht die geplante Quote für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen in der Kritik. Dabei ist es nicht so, dass die Bauwirtschaft in NRW nicht durchaus eine Notwendigkeit für solche altersgerechten Wohnungen sieht. Man hält jedoch die pauschale Regelung über Quoten für völlig am Ziel vorbei gedacht. Vielmehr müsse man sich damit auseinandersetzen, wie viele, welcher Art von Wohnungen und in welchen Gegenden diese benötigt werden. Die Regelung im Entwurf zur Landesbauordung dagegen regelt den Bau von solchen Wohnungen dagegen anhand der Wohneinheiten je Wohnhaus. So gilt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein Geschoss zwar barrierefrei, jedoch nicht uneingeschränkt mit einem Rollstuhl nutzbar sein muss. Sind in einem Gebäude mehr als sechs Wohnungen vorhanden, soll eine Wohnung uneingeschränkt mit einem Rollstuhl nutzbar sein. Sobald es mehr als 15 Wohnungen gibt, steigt die Zahl solcher Wohnungen auf zwei.
Unzureichende Bearbeitung von Bauanträgen
Auch bei dem Thema der Bearbeitung von Bauaufträgen äußert sich die Bauindustrie Nordrhein-Westfalen kritisch. Wiemann hält dabei fest: „Wir planen und bauen Wohnhäuser heute weitgehend digital. Der Bauantrag ist hingegen in der sprichwörtlichen Steinzeit stehen geblieben. In Papierform wandert dieser von einer Stelle zur anderen, während junge Familien auf neue preisgünstige Wohnungen warten. Die Verwaltung muss auf den ‘Digitalisierungs-Zug’ aufspringen und im Jahr 2016 ankommen. Eine Woche Frist für die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen und maximal vier Monate bis zum Bescheid eines Bauantrages müssen das Ziel sein.“
Es gibt aber auch Positives
Und auch wenn es viel Unmut zu dem Entwurf der Novelle der Landesbauordnung gibt, so sind auch positive Regelungen enthalten. Denn auch wenn die Baugewerblichen Verbände (BGV) es wie die Bauindustrie Nordrhein-Westfalen sehen, was die allgemein befürchtete Verteuerung und Quote zu barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen angeht, so gewinnt man dem auch Gutes aus der Novelle ab.
Für den BGV ist beispielsweise die Verbesserung zu den Regelungen beim Brandschutz ein wichtiger Punkt. Denn dadurch wird auch der Bau mit Holz wesentlich erleichtert. In diesem Zusammenhang freut man sich außerdem über die geplante Zulassung von Holzkonstruktionen mit bis zu sechs Etagen. Denn hier wird sich vor allem das Zimmerer- und Holzhandwerk über neue Aufträge freuen können. Aber auch die Regelung zu den Abstandsflächen begrüßt man seitens des BGV. Denn so erleichtert man die Anwendung von Solaranlagen auf Dächern und an Außenwänden maßgeblich.