Klar formulierte Bauverträge sind das A und O für ein Bauvorhaben. Letztlich helfen sie den beteiligten Parteien, Forderungen von Beginn an schriftlich zu formulieren und im Falle von Nichterfüllung, entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Dennoch sollten solche Verträge gleichzeitig partnerschaftlich sein. Aktuell sorgen in diesem Zusammenhang zwei Gesetztesvorhaben für Diskussionsbedarf. Dabei handelt es sich zum einen um das Bauvertragsrecht und die so genannte „Musterbauordnung“.
Jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass Verträge heutzutage im Grunde unabkömmlich sind, um seine Forderungen durchzusetzen. Klare Formulierungen sind daher für beide Seiten durchaus bedeutend. So verhält es sich auch bei Bauverträgen. Denn im Streitfall kann es für die betroffenen Parteien ein teures Unterfangen werden. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) fordert daher Klarheit für Bauverträge.
Partnerschaftliches Miteinander im Vordergrund
Für den Verband steht es außer Frage, dass sowohl Bauherren wie auch Unternehmen an einem partnerschaftlichen Miteinander bei Bauvorhaben interessiert sind. Denn nichts ist schlimmer als langwierige, teure Rechtsstreitigkeiten. HDB-Hauptgeschäftsführer Michael Knipper fasst es zusammen: „Gute Qualität sowie sichere und umweltverträgliche Bauwerke sind ebenso wichtig wie eine umgehende und angemessene Bezahlung. Ergänzend ist eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Streitbeilegung nötig, falls die Vertragspartner ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung finden.“
Bauvertragsrecht ist optimierbar
Für Knipper ist daher insbesondere der Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht von immenser Bedeutung. So bietet dieser für Knipper im Grunde die Basis, später teurer Rechtsstreits bereits zu Beginn zu vermeiden. Des Weiteren betrachtet er den Entwurf auch als partnerschaftlichen Ansatz für die Vertragspartner. Dennoch kritisiert Knipper, dass der Entwurf nur dann erfolgreich sei, wenn man drei derzeit existierende „Hintertüren“ für unseriöse Partner schließen könne.
Zum einen ist dies für Knipper der Aspekt zum Baumaterial. Gemäß Gesetzentwurf ist bei mangelhaftem Material nach dessen Einbau der Hersteller in der Pflicht, die Kosten für den Aus- und Einbau zu tragen. Solange hierbei aber keine entsprechende Klausel, wie „Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam“ eingebaut wird, werden sich Hersteller immer wieder ein Schlupfloch suchen, sich aus ihrer Verantwortung zu ziehen.
Ebenfalls elementar ist für Knipper, dass die Vorgaben über nachträgliche Änderungen des vereinbarten Bauwerks und deren Vergütung unbedingt eingehalten werden müssen. Geschieht dies nicht, wären Unternehmen auf eigene Kosten verpflichtet, nachträgliche Änderungen an dem betroffenen Bauwerk vorzunehmen. Dabei ist nicht sichergestellt, dass sie den entsprechenden Ausgleich von dem Auftraggeber erhalten werden. Diese Regelung ist ein zu großes unternehmerisches Risiko. Dies sei für Knipper nur vermeidbar, wenn man abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gesetzentwurfes streichen würde.
Auf Zustimmung stößt bei Knipper der Aspekt, dass unberechtigt verweigerte Abnahmen von Bauprojekten in der Zukunft nicht mehr möglich sein sollen. Bereits heute gibt es eine sogenannte „fiktive Abnahme“. Hier nimmt der Bauherr das Bauwerk automatisch ab, wenn dies nicht aktiv innerhalb einer vordefinierten Frist aktiv tut. Für Knipper ist es daher elementar, dass der neue Gesetzentwurf diese „fiktive Abnahme“ keinesfalls gefährdet.
Bauchschmerzen bei der „Musterbauordnung“
Alles andere als glücklich zeigt sich die Bauindustrie über den Entwurf einer neuen „Musterbauordnung“. Bisher gibt es ganz klare Regelungen, wie man gegenüber der Bauaufsicht vor der Inbetriebnahme eines Bauwerks die nötigen Nachweise über die eingesetzten Baustoffe und deren Umweltverträglichkeit nachweist. Bei europäisch genormten Baustoffen entfällt dies in Zukunft gänzlich. Somit habe niemand mehr wirkliche Rechtssicherheit. Im Streitfall wird dann jeder in der Kette den schwarzen Peter dem anderen zuschieben. Ohne klare Regularien sind die Folgen verheerend.