Schiedsspruch über Mindestlohn – Bauwirtschaft noch uneinig

Schiedsspruch über Mindestlohn - Bauwirtschaft noch uneinig
Foto: Roland Riethmüller

Im Streit um den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe hat die Bauwirtschaft einen Schiedsspruch vorgelegt. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sehen den Schiedsspruch skeptisch und es konnte noch keine Einigung erzielt werden. Im schlimmsten Fall wird es den branchenspezifischen Lohn im Baugewerbe nicht mehr geben.

Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, hat im Streit um den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe einen Schiedsspruch vorgelegt. Die Laufzeit soll vom 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2024 gehen. Dabei sieht der Schiedsspruch eine Erhöhung des Mindestlohns eins um jeweils 60 Cent also ca. 4,6 Prozent zum 1. Mai 2022, 1. April 2023 und 1. April 2024 vor. Außerdem soll der Mindestlohn zwei auf bisherigem Niveau bis zum 31.12.2022 eingefroren werden und zum Jahr 2023 entfallen.

Trotz Schiedsspruch ist keine Einigung in Sicht

Somit konnte trotz Schiedsspruch keine Einigung erzielt werden. Vertreten waren die Unternehmen vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Auf der anderen Seite des Tisches saß die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Die Verhandlungskommission der IG BAU hatte sich für die Annahme des Kompromissvorschlages ausgesprochen. „Für die Branche ist das eine Katastrophe. Für die harte und schwere Arbeit bei Wind und Wetter genügend Facharbeiter zu finden war schon immer schwer, das wird jetzt noch viel schwieriger werden“, erklärt Robert Feiger, IG BAU-Bundesvorsitzender. “400.000 Wohnungen pro Jahr sollen entstehen, unsere Brücken sind marode und müssen saniert werden, viele weitere Infrastrukturvorhaben müssen angegangen werden. Verantwortung übernehmen sieht für mich anders aus.” Feiger erklärt, dass besonders die Frauen und Männer betroffen seien, die ohnehin auf der untersten Lohnstufe stehen und nicht wissen würden, wie sie bei der jetzigen Inflation über die Runden kommen würden. Weiter sagt er, dass er hoffe, dass die Arbeitgeber dem Schlichterspruch doch noch zustimmen würden. Der gesetzliche Mindestlohn liegt zurzeit bei 9,82 Euro und steigt ab 1. Juli 2022 auf 10,45 und im Oktober auf zwölf Euro. Seit Januar haben die Tarifparteien sich dreimal zu Verhandlungen zusammengesetzt, bevor es zu diesem vorerst gescheiterten Schlichterspruch kam.

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