Neuer Mindestlohn im Baugewerbe – Tarifkonflikt beigelegt

Neuer Mindestlohn im Baugewerbe - Tarifkonflikt beigelegt
Foto: Roland Riethmüller

Die jüngste Tarifverhandlung um den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist abgeschlossen. Die Tarifparteien aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern haben das kurz vor Weihnachten letzten Jahres erzielte Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt. Nun steht nur noch die Allgemeinverbindlichkeit aus. Beide Tarifparteien leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Branchenattraktivität und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Die beiden Tarifparteien im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatten sich in der aktuellen Tarifrunde am 17. Dezember 2020 geeinigt. Demnach werden zum 1.1.2021 im Bauhauptgewerbe die Mindestlöhne um jeweils 30 Cent angehoben. Der Mindestlohn I steigt in Ost und West einheitlich von 12,55 Euro auf 12,85 Euro. Der Mindestlohn II (West) steigt auf 15,70 Euro und für Berlin auf 15,55 Euro. Die Laufzeit beläuft sich auf zwölf Monate. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird nun unverzüglich die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Der Mindestlohn I gilt bundesweit am Bau für alle Helfertätigkeiten. Der Mindestlohn II bezieht sich nur auf die westlichen Bundesländer und Berlin, wenn fachlich begrenzte Tätigkeiten ausgeübt werden.

Mindestlohn gegen Schwarzarbeit und Lohndumping

Mit der Regelung zum Mindestlohn soll die Schwarzarbeit und Lohndumping unterbunden werden. Die Mindestlöhne gibt es aber nicht nur für das Bauhauptgewerbe. Andere Branchen sind das Elektrohandwerk, Dachdecker, Gerüstbauer sowie Maler und Lackierer und andere Branchen. Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es auch Ausnahmen gibt. Darunter fallen zum Beispiel Langzeitarbeitslose für das nächste halbe Jahr nach Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit, Praktikanten, Auszubildende und Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind.

Zusätzlich gesetzlicher Mindestlohn

Neben den Branchenmindestlöhnen gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wurde erstmals zum 1. Januar 2015 eingeführt. Alle zwei Jahre gibt die Mindestlohnkommission Empfehlungen für die gesetzlichen Mindestlöhne ab. Die letzte Empfehlung erfolgte am 30.6.2020. Sie galt für die Jahre 2021 und 2022. Auf diesen Empfehlungen beruhen auch die bevorstehenden Erhöhungen. Die nächste Empfehlung gibt es dann wieder ab Januar 2023.

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