Start der neuen Mindestlöhne für Dachdecker und Bauarbeiter

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Foto: Roland Riethmüller

Die Tarifparteien im Bauhauptgewerbe und im Dachdeckerhandwerk haben sich schon im letzten Jahr auf neue Mindestlöhne geeinigt. Nun wurden die Mindestlöhne allgemeinverbindlich erklärt und gelten damit auch für nicht-tarifgebundene Betriebe. Die Baugewerkschaft macht darauf aufmerksam, dass Unterschreitungen strafbar sind. Ferner fordert sie das Finanzministerium auf, für mehr Kontrollen zu sorgen.

Bereits im vergangenen Jahr haben sich die Tarifparteien im Bauhauptgewerbe sowie im Dachdeckerhandwerk auf neue tarifliche Mindestlöhne in ihren Gewerken geeinigt. Ende Februar hat das Bundesarbeitsministerium diese Mindestlöhne nun für allgemeinverbindlich erklärt, so dass sie ab diesem Monat auch für nicht tarifgebundenen Betriebe Gültigkeit haben. Damit gelten die neue Mindestlöhne für alle Beschäftigten, die in diesem Gewerken tätig sind. Sie definieren die Untergrenze, die in Deutschland nicht unterschritten werden darf. “Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar”, erinnert Ulrike Laux, Bundesvorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau).

Neue Mindestlöhne gelten für alle Betriebe

Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe dient dem Schutz des Wettbewerbs und der Vorbeugung der Ausbeutung von Entsendearbeitnehmern. So gilt für Hilfstätigkeiten auf der Baustelle ein Mindestlohn von 11,75 Euro pro Stunde im gesamten Bundesgebiet. Während Facharbeit im Osten keinen Facharbeiter-Mindestlohn erhalten, gilt im Westen ein Mindestlohn in Höhe von 14,95 Euro und in Berlin von 14,80 Euro. Bei den Dachdeckern beträgt der Mindestlohn 12,20 Euro pro Stunde und der Mindestlohn 2 12,90 Euro pro Stunde. Mit dem Mindestlohn 2 im Dachdeckerhandwerk wird der Wettbewerb zwischen tarifungebundenen Firmen, Entsendebetrieben und tarifbegundenen Betrieben abgesichert.

Finanzministerium muss endlich handeln

“Der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität muss viel konsequenter geführt werden, als es in den vergangenen vier Jahren geschehen ist”, fordert auch der stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers.”Es reicht aber nicht nur gute Tarifvereinbarungen zu erzielen. Sie müssen auch bei den Beschäftigten ankommen. Dies sicherzustellen ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates.” So fordert die IG Bau vom neuen Finanzminister Olaf Scholz endlich Taten und die Aufstockung der Mindestlohn-Kontrolleure auf mehr als 10.000 Personen. Gleichzeitig bietet die IG Bau jedoch auch eine Mithilfe nach dem sogenannten Genfer Modell an, wenn dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

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