Schulungspflicht für Bauschaum – jetzt Arbeitsschutz beachten

Schulungspflicht für Bauschaum - jetzt Arbeitsschutz beachten
Foto: www.pu-schaum.center

Der Umgang mit Chemikalien muss gelernt sein. Daher müssen bis zum 24. August 2023 alle Mitarbeiter speziell geschult werden, die mit Bauschaum und Bauschaumdosen arbeiten. Das geht aus einer europäischen Verordnung hervor. Die Baubranche hat bereits reagiert und bietet gemeinsame Online-Schulungen an. Doch schon heute empfiehlt es sich den Anwendern von PU-Schaumdosen, die Arbeitsvorschriften genau zu beachten.

Alle Personen aus Industrie und Handwerk, die mit Polyurethan arbeiten, müssen bis zum 24. August 2023 in dessen Handhabung speziell geschult werden. Das geht aus der europäischen Chemikalienverordnung REACH hervor. Bauschaum ist von dieser Schulungspflicht nicht ausgeschlossen. Darauf weist das PU-Schaum-Infocenter hin. Die Baubranche hat daraufhin mit einem gemeinsamen Schulungsangebot reagiert, das in Form von Online-Schulungen stattfinden soll.

Alle müssen an den Schulungen zum Umgang mit Bauschaum teilnehmen

Diese Schulungen bereitet derzeit der Verband der Europäischen Kleb- und Dichstoffindustrie (FEICA) zusammen mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller vor. Gleichzeitig will die Organisation zusätzliches Material für Online-Schulungen zur Verfügung stellen. Ab Februar 2022 soll das Angebot genutzt werden können. Alle industriellen und gewerblichen Anwender sind laut REACH dazu verpflichtet, diese Schulungen zu besuchen und mit einer Prüfung zu beenden. Die Arbeitgeber sind ferner dazu angehalten, die Sicherheitsschulungen zu dokumentieren. Damit soll nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter auch ordnungsgemäß an den Schulungen teilgenommen haben. Diese Unterweisungen muss ein Experte für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz durchführen. Erste Informationen gibt es auf der Website von Feica. Zum Download stehen Merkblätter in acht verschiedenen Sprachen bereit. Bereits im Februar 2022 gilt die Vorschrift, dass alle Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von mehr als 0,1 Prozent mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet sein müssen, der auf den Schulungsbedarf hinweist.

Die Vorschriften zum Arbeitsschutz müssen schon jetzt beachtet werden

Die Anwender von Bauschaum und Bauschaumdosen müssen bereits jetzt grundlegende Arbeitsschutzvorschriften beachten. Das bedeutet, dass für eine gute Belüftung gesorgt werden muss und Schutzbrille sowie Handschuhe getragen werden müssen. Im Übrigen sollte niemals mit beschädigten Dosen gearbeitet werden. Werden alle Sicherheitsvorschriften eingehalten, kann gefahrlos mit Bauschaum gearbeitet werden und er lässt sich sicher und einfach verarbeiten.

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