Sozialer Wohnungsbau – klares Bekenntnis zur weiteren Förderung

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Foto: Roland Riethmüller

Auch im kommenden Jahr wird sozialer Wohnungsbau für den Bund ein wichtiger Punkt sein. Das ist das Ergebnis der aktuellen Kabinettsentscheidung zur Verwendung der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung. So stieg zwar im Jahr 2017 der geförderte Neubau von Wohnungen um sieben Prozent, doch trotzdem sind noch weitere Maßnahmen notwendig. Mit der Erhöhung der Kompensationsmittel für das Jahr 2019 um 500 Millionen Euro geht der Bund deutlich in Vorleistung.

„Dass wir in unserem Land genügend bezahlbare Wohnungen haben, ist für mich eine der wichtigsten politischen Aufgaben überhaupt”, erklärte Bundesminister Horst Seehofer anlässlich des Beschlusses des jährlich vorzulegenden Berichts über die Verwendung der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung 2017 im Kabinett. “Der Bund wird daher den sozialen Wohnungsbau auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen im Jahr 2019 unterstützen.” Die Gesetzesänderung, die dafür notwendig war, wurde bereits vorgenommen. Der geförderte Neubau von Mietwohnungen ist im vergangenen Jahr um sieben Prozent angestiegen. Im Jahr 2017 wurden 26.231 Mietwohnungen mit Mietpreisbindungen und Belegungsbindungen neu bewilligt. In Bezug zum Vorjahr macht das ein Plus von 1.681 Wohnungen aus. Diese Steigerungen betreffen vor allem Sachsen, Bayern, Berlin und Hamburg.

Weitere Anstrengungen sind nötig, um mehr sozialen Wohnraum zu schaffen

Rund 1,27 Millionen Sozialwohnungen gab es 2016 in Deutschland. Das entspricht einer Quote von rund sechs Prozent. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 62.500 verringert. Das liegt hauptsächlich an den auslaufenden Belegungs- und Mietpreisbindungen. Deshalb sind weitere Anstrengungen nötig, um mehr Sozialwohnungen zu bauen. Mit der Erhöhung der
Kompensationsmittel für 2019 um 500 Millionen Euro auf rund 1,5 Milliarden Euro geht der Bund deutlich in Vorleistung. Im Gegenzug müssen die Länder diese Mittel für die soziale Wohnraumförderung einsetzen. In den Jahren 2020 und 2021 werden die Länder mindestens einen Betrag von zwei Milliarden Euro für den Bau von Sozialwohnungen bekommen. Das Bundeskabinett hatte bereits im Mai einen neuen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, damit sozialer Wohnungsbau gefördert wird. Der Bund hat die Möglichkeit, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen für Kommunen und Länder für den Bau von Sozialwohnungen zu gewähren. Es besteht immer noch ein sehr hoher Bedarf an Sozialwohnungen. Dieser kann nur durch Zuschüsse vom Bund gestillt werden.

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