Ein wegweisendes Rechtsgutachten könnte die Kreislaufwirtschaft im Straßenbau erheblich voranbringen. So wurde kürzlich geprüft, ob Ausbauasphalt zwingend als Abfall zu werten sei oder unter bestimmten Bedingungen als Nebenprodukt eingestuft werden könne. Das Ergebnis: Asphalt, der bestimmten Qualitätsanforderungen genügt, muss nicht zwingend entsorgt werden. Unter Umständen kann das Material direkt wiederverwertet werden. Dies bietet sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile und könnte die Praxis im Straßenbau nachhaltig verändern.
Bislang galt ausgebauter Asphalt weitgehend als Abfall, was eine Wiederverwertung komplizierte. Gesetzliche Regularien führten dazu, dass das Material dadurch oft auf Deponien landete, statt im Straßenbau erneut Verwendung zu finden. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit Bodenaushub (EuGH, C-238/21) hinterfragten die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero) diese Praxis. Die juristische Prüfung ergab, dass Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A unter bestimmten Bedingungen als Nebenprodukt deklariert werden könne. Voraussetzung sei eine vorherige Qualitätsprüfung sowie eine Dokumentation der weiteren Nutzung.
Vereinfachte Prozesse für Straßenbauer und Mischanlagen
Das Gutachten könnte den Umgang mit Ausbauasphalt grundlegend verändern. Eine Nebenprodukteinstufung bedeutet weniger bürokratische Hürden und ermöglicht es Straßenbauunternehmen sowie Mischanlagenbetreibern, das Material einfacher in neuen Bauprojekten einzusetzen. Dadurch könnten nicht nur Kosten für die Entsorgung reduziert, sondern auch der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt werden. „Diese Erkenntnis hat eine wesentliche Bedeutung für die Wiederverwendung von Ausbauasphalt“, verdeutlicht Jürgen Faupel, der stellvertretende Präsident der BVMB.
Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Effizienz im Fokus
Die Wiederverwertung von Ausbauasphalt leistet einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Neben den ökologischen Vorteilen – etwa durch die Reduzierung von Deponieraum und den Schutz natürlicher Ressourcen – profitieren Unternehmen von geringeren Material- und Transportkosten. „Durch die Akzeptanzsteigerung aufgrund des Nebenproduktstatus von Ausbauasphalt kann mehr Material wiederverwendet werden und damit ein weiterer Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung geleistet werden“, erklärt vero-Geschäftsführerin Barbara Grunewald. Eine ortsnahe Wiederverwendung senke zudem CO2-Emissionen.
Ausblick: Mehr Klarheit und bessere Nutzungsmöglichkeiten
BVMB und vero wollen das Gutachten nutzen, um eine rechtliche Klärung auf politischer und verwaltungsrechtlicher Ebene voranzutreiben. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten abzubauen und die Potenziale des Asphaltrecyclings besser auszuschöpfen. Mit dieser neuen rechtlichen Einschätzung könnten Straßenbauer bald über flexiblere und nachhaltigere Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Ausbauasphalt verfügen, was die Branche langfristig stärken wird.

















