Gerade planende Berufe erwarten in Zukunft deutliche Verwerfungen in der Bauwirtschaft und insbesondere im Planungsmarkt. Grund dafür ist die kürzliche Zustimmung vom Bundesrat zur jüngsten Änderung der Vergabeverordnung. Damit werde das Verfahren wesentlich aufwändiger, sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer. Weil bisherige nationale Regelungen gegen die europäischen Vergaberichtlinien verstoßen hätten, muss Deutschland nun mit den negativen Auswirkungen leben.
Der Bundesrat hat Ende letzter Woche grundlegenden Änderungen an der Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Wie die Bundesingenieurkammer (BIngK) berichtet, wirke sich dies allerdings eher negativ aus. Denn sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer werde das Verfahren dadurch wesentlich aufwändiger. Aufgrund fehlender Kapazitäten sind besonders die Kommunen davon betroffen. Die Kammern und Verbände befürchten indessen, dass es daher zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Das hätte eine Existenzgefährdung der mittelstandsgeprägten Planungswirtschaft zur Folge. „Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden“, erklärt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK). „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“
Faire Rahmenbedingungen für Planer gefordert
Auch BIngK-Präsident Heinrich Bökamp sieht negative Auswirkungen auf die planenden Berufe: „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen.“ Gerade sie seien das Rückgrat der Planungswirtschaft in Deutschland und werden dringender denn je gebraucht, betont er weiter. Nur faire Rahmenbedingungen würden eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistung garantieren.
Anpassung der Vergabeverordnung, um EU-Richtlinien zu erfüllen
Hintergrund für diese Änderung der Vergabeverordnung war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Die bisher gültige deutsche Regelung verstoße gegen die europäischen Vergaberichtlinien. Die Planungsverbände sehen darin nur negative Auswirkungen und keinen entscheidenden Vorteil. Es wird deshalb gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit der Änderung der Vergabeverordnung auseinandersetzt. Mehrere Bundesländer hatten sich zwar dem Vorschlag angeschlossen, blieben aber bei der Abstimmung in der Minderheit. Jetzt will man mit allen Mitteln, die negativen Folgen in Grenzen halten.

















