Tachographenpflicht verärgert weiterhin

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Foto: dagmar zechel / pixelio.de

Seit nunmehr sieben Jahren wird um die Änderung hinsichtlich der Tachographenpflicht diskutiert. Vor allem das Bauhandwerk äußerte sich in diesen Jahren immer wieder kritisch über die Pläne und brachte seinerseits Vorschläge ein, die den Betrieben der Bauwirtschaft hilfreich wären. Nachdem sich nun abzeichnete, dass es eine mögliche Einigung im Sinne des Bauhandwerks geben könnte, rückt diese durch neuerliche Pläne erneut in weite Ferne.

Bereits vor sieben Jahren wurde eine Änderung der europäischen Fahrpersonalverordnung erlassen. Diese Verordnung beinhaltete, dass der Einbau eines digitalen Tachographen grundsätzlich für alle Fahrzeuge gilt, die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten. Eine Einschränkung galt bei der Handwerkerausnahme. Diese besagt, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der digitalen Tachographenpflicht ausgenommen sind, sofern die Fahrzeuge innerhalb eines Radius von 50 Kilometern um den Betriebssitz unterwegs sind.

Ziemlich zeitgleich, vor sechs Jahren, hat die Bauwirtschaft immer wieder betont, dass die geplanten Veränderungen eine enorme Mehrbelastung für die Betriebe darstellen würde, ohne zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beizutragen. Immer wieder wurde für eine Lockerung der Tachographenpflicht gekämpft. Die Vorschläge der Bauwirtschaft hin zu einer Vereinfachung für die Betriebe wurden sogar mit dem Preis zur besten Idee zum Abbau der Bürokratie gehuldigt.

Für die Bauwirtschaft stand stets Vordergrund, dass die eingesetzten Fahrzeuge schließlich nur für Fahrtwege zwischen Baustelle, Betrieb und Materiallager eingesetzt werden. Damit sind die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge weder Berufskraftfahrer, noch handelt es sich um eine reine Fahrtätigkeit im Fernverkehr o.ä. Der Einbau solcher Tachographen laut Tachographenpflicht ist nicht nur aufwändig, sondern natürlich auch kostenintensiv, ohne dabei in einem Verhältnis zur eigentlichen Notwendigkeit zu stehen.

Sehr zur Freude der Bauwirtschaft beschloss das Europäische Parlament dann im Sommer 2012, dass sowohl der Baustellenverkehr, als auch der Straßenbau grundsätzlich von der Tachographenpflicht befreit werden sollten, selbst innerhalb des Radius rund um den Betriebssitz. Und auch die Gewichtsbeschränkung von 7,5 Tonnen wäre kein Thema mehr gewesen. Leider wird die Freude nun durch erneute Verärgerung getrübt.

Der Europäische Rat und die Kommission haben während ihres Trilog-Verfahrens diese Regelungen zunichte gemacht. Einziges Zugeständnis wäre demnach die Veränderung des Radius im Rahmen der Handwerkerausnahme. Diese würde von 50 Kilometer auf 100 Kilometer erhöht werden. Alle anderen Berücksichtigungen hinsichtlich der Tachographenpflicht entfallen.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband des Deutsches Baugewerbe, ist entrüstet über diese einschneidenden Vorhaben: „Diese Entscheidung ist an Realitäts- und Praxisferne nicht zu überbieten. Erst wird eine viel zu weit gehende Fahrpersonalverordnung erlassen, dann erhalten die Vorschläge zu einer praxisgerechten Änderung den ersten europäischen Preis zum Bürokratieabbau. Daraufhin einigt sich das Europäische Parlament auf eine entsprechende Änderung der Verordnung, und nun wird im Trilog-Verfahren das Ergebnis eines siebenjährigen Diskussions- und Erkenntnisprozesses zunichte gemacht.“

Die Treffen im Rahmen des Trilog-Verfahren gingen im März weiter und Pakleppa forderte die Bunderegierung einmal mehr auf, dass an den Beschlüssen des Europäischen Parlaments festgehalten werden müsse. Es bleibt abzuwarten, wie die Entwicklung weitergeht.

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