Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen und damit neue Regeln für öffentliche Aufträge im Bau eingeführt. Künftig sollen Unternehmen bei Bundesvergaben stärker an Tariflöhne gebunden werden. Während Gewerkschaften das Gesetz als Schritt gegen Lohndumping begrüßen, warnt die Bauwirtschaft vor mehr Bürokratie, zusätzlichen Nachweispflichten und neuen Haftungsrisiken. Besonders mittelständische Bauunternehmen könnten dadurch noch schwerer an öffentliche Aufträge kommen.
Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen und damit neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt. Künftig sollen Unternehmen bei Bundesvergaben stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gebunden werden. Während Gewerkschaften die Entscheidung als wichtigen Schritt für faire Arbeitsbedingungen begrüßen, warnen Verbände der Bauwirtschaft vor zusätzlichen Bürokratiepflichten und neuen Haftungsrisiken. Das betrifft insbesondere mittelständische Bauunternehmen, die bereits heute schon mit komplexen Vergabeverfahren kämpfen. Dabei soll das neue Gesetz sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, die tarifliche Löhne zahlen und entsprechende Arbeitsbedingungen einhalten. Hintergrund sind die milliardenschweren Infrastrukturinvestitionen des Bundes. Nach Ansicht vieler Branchenvertreter ist das Ziel grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings wächst gleichzeitig die Sorge, dass zusätzliche Nachweispflichten und Haftungsregelungen den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erschweren und die Umsetzung dringend benötigter Bauprojekte verzögern könnten.
Bauwirtschaft warnt vor zusätzlicher Bürokratie bei Vergabe
Besonders kritisch bewertet die Bauwirtschaft die vorgesehenen Kontroll- und Dokumentationspflichten. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg sieht darin eine erhebliche Belastung für kleine und mittelständische Betriebe. „Gerade der Mittelstand trägt die öffentliche Bauleistung in der Fläche“, erklärt Geschäftsführerin Katarzyna Siwek. „Das Tariftreuegesetz erschwert diesen Betrieben jedoch den Zugang zu öffentlichen Aufträgen weiter.“ Gleichzeitig betont sie, dass sich die Betriebe grundsätzlich zu fairen Löhnen bekennen: „Unsere Mitgliedsbetriebe bekennen sich ausdrücklich zu fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen – gute Arbeit verdient gute Bezahlung.“
Auch andere Verbände warnen davor, sozialpolitische Ziele über das Vergaberecht durchsetzen zu wollen. Zusätzliche Anforderungen könnten dazu führen, dass sich noch mehr Unternehmen aus öffentlichen Ausschreibungen zurückziehen. Schon heute gelten Vergabeverfahren in vielen Fällen als langwierig und komplex. Das ist ein Problem, das durch weitere Nachweise und Prüfpflichten eher verschärft werden könnte.
Kritik an Haftungsregelungen und Nachunternehmerprüfung beim Bundestariftreuegesetz
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sieht insbesondere die geplante Bürgenhaftung für Nachunternehmer kritisch. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller erkennt zwar den grundsätzlichen Ansatz an: „Der Grundgedanke des Bundestariftreuegesetzes ist richtig: Öffentliche Aufträge müssen im fairen Wettbewerb vergeben werden – ohne Tricks bei den Lohnkosten.“ Gleichzeitig warnt er jedoch vor massiver Bürokratie. Die vorgesehene Haftungsregelung „schießt allerdings über das Ziel hinaus und schafft ein neues Bürokratiemonster“. Nach der aktuellen Regelung müssten Auftragnehmer künftig die Eingruppierung und Vergütung der Beschäftigten sämtlicher Nachunternehmer überprüfen. Dies scheint jedoch in der Praxis kaum umsetzbar. In der Branche wird daher erwartet, dass Tariftreue-Zertifikate künftig eine zentrale Rolle spielen werden, um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen.
Gewerkschaft sieht Fortschritt für Beschäftigte
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) bewertet das Gesetz hingegen als wichtigen Schritt im Kampf gegen Lohndumping. „Ich begrüße sehr, dass jetzt endlich ein Bundestariftreuegesetz kommt“, betont Bundesvorsitzender Robert Feiger. „Das Gesetz ist überfällig, weil im öffentlichen Baubereich große Aufgaben warten.“ Denn aus Sicht der Gewerkschaft könne das Gesetz dazu beitragen, Missstände auf Baustellen einzudämmen und die Tarifbindung in der Branche zu stärken. Ob das Gesetz tatsächlich mehr Tarifbindung schafft oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugt, wird sich jedoch erst in der Praxis zeigen. In der Bauwirtschaft wird daher bereits eine Evaluation der neuen Regelungen nach den ersten Jahren gefordert.

















