Vergabebeschleunigungsgesetz: Kommen endlich neue Aufträge?

Milliardeninvestitionen, schnellere Vergaben und neue Auftragschancen: Das Vergabebeschleunigungsgesetz könnte für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und den Mittelstand zum wichtigen Konjunkturimpuls werden. Doch gleichzeitig wächst der Streit über Losgrundsatz, Gesamtvergaben und mögliche Nachteile für Wohnungsbau sowie serielles Bauen. Nun entscheidet sich, ob Kommunen, Behörden und öffentliche Auftraggeber die neuen Spielräume tatsächlich nutzen oder ob das Gesetz hinter den Erwartungen der Bauwirtschaft zurückbleibt. 

Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz sorgt in der Bauwirtschaft für kontroverse Diskussionen. Mit dem Beschluss des Bundestags sollen öffentliche Aufträge schneller vergeben, Verfahren digitalisiert und Infrastrukturprojekte rascher umgesetzt werden. Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Wohnungsbaugesellschaften geht es dabei um Milliardeninvestitionen, neue Auftragschancen und die Frage, ob Bürokratie endlich abgebaut wird. Gleichzeitig entzündet sich Streit an einem zentralen Punkt: dem Losgrundsatz und den Grenzen für Gesamtvergaben. Während Verbände des Baugewerbes von einem tragfähigen Kompromiss sprechen, warnen andere Branchenvertreter vor einer vertanen Chance für serielles und modulares Bauen. Dabei könnte das neue Gesetz insbesondere für Straßen, Brücken und andere Infrastrukturmaßnahmen Bewegung bringen. Daher bewertet der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) positiv, dass bei aus dem Sondervermögen finanzierten Bauvorhaben sowie bei Verkehrsprojekten des Bundes künftig neben Fach- und Teillosvergabe auch Gesamtvergaben aus zeitlichen Gründen möglich werden. „Die monatelange Hängepartie ist für den Moment zu Ende. Das ist die gute Nachricht“, freut sich HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller. Zudem betont er: „Das bringt Beschleunigung und spart am Ende Geld.“ Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sieht ebenfalls Fortschritte. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa nennt das Gesetz „insgesamt ein ausgewogener Kompromiss, der allen Bauunternehmen – ob klein, mittelständisch oder groß – einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht.“

Mittelstand und Handwerk sehen wichtige Signale

Besonders das Handwerk wertet den Erhalt des Losgrundsatzes als Erfolg. Öffentliche Auftraggeber bleiben grundsätzlich verpflichtet, große Aufträge in kleinere Lose aufzuteilen. Das erhöht die Chancen regionaler Betriebe bei Ausschreibungen und sichert Wettbewerb. „Das ist ein wichtiges Signal für das Handwerk und für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt“, betont Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Zugleich fordert der Verband Augenmaß bei Ausnahmen. „Denn die dringend notwendige Erneuerung der Infrastruktur wird nur gelingen, wenn das regionale Handwerk eng eingebunden ist.“ Auch die Handwerkskammer Hamburg unterstützt diesen Ansatz. Präsident Hjalmar Stemmann sagt: „Für das Handwerk ist dies ein sehr gutes Zeichen.“

Wohnungsbau und Fertigbau schlagen Alarm

Deutlich kritischer fällt das Echo aus dem Wohnungs- und Fertigbausektor aus. Der Spitzenverband GdW warnt, dass das Gesetz hinter seinem Anspruch zurückbleibe. „Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss auch die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten“, kritisiert GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Das vorliegende Gesetz bringt jedoch nicht mehr Tempo, sondern neue Hürden.“ Gerade serielles und modulares Bauen werde durch restriktive Vorgaben weiter ausgebremst. Noch schärfer urteilt der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Präsident Mathias Schäfer erklärt: „Deutschland diskutiert seit Jahren über schnelleres Bauen – und die Große Koalition verabschiedet dann ein Vergabegesetz, das serielles und modulares Bauen ausbremst, statt es zu beschleunigen.“ Sein Fazit: „Die Koalition ist krachend daran gescheitert, beim Bauen schneller und effizienter voranzukommen.“

Vergabebeschleunigungsgesetz: Entscheidend wird die Praxis

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beginnt nun die eigentliche Bewährungsprobe. Ob schnellere Vergaben, weniger Bürokratie und neue Aufträge tatsächlich Realität werden, hängt von der Umsetzung in Behörden, Kommunen und Vergabestellen ab. Ebenso wichtig wird die angekündigte Evaluation bis Ende 2027. Dann dürfte sich zeigen, ob das Vergabebeschleunigungsgesetz zum echten Konjunkturtreiber für die Bauwirtschaft wird oder nur ein weiterer politischer Kompromiss bleibt.

Bringt das Vergabebeschleunigungsgesetz wirklich neue Aufträge für die Bauwirtschaft?

Dieser Beitrag hat Ihnen gefallen?

Dann melden Sie sich doch gleich an zum kostenlosen E-Mail-Newsletter und lassen sich über weitere Neuigkeiten wöchentlich informieren!

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Das könnte Sie auch interessieren

Messen & Kongresse Übersicht 2026

Der große Meistertipp-Kalender: Messen und Kongresse 2026 für Bauindustrie, Baugewerbe, Bauhandwerk und die Bauwirtschaft.

Newsletter

Verpassen Sie nichts mehr mit unserem kostenlosen Newsletter. So werden Sie frühzeitig über anstehende Veranstaltungen informiert und bleiben immer auf dem neusten Stand.

Hinweis: Sie können den Newsletter von meistertipp.de jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.