Es steht außer Frage, dass Frauen weiterhin Beruf und Familie möglichst optimal verbinden sollen. Maßnahmen dies zu ermöglichen, gibt es einige – ob sinnvoll oder nicht. Derzeit wird insbesondere von den Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) ein Modell stark kritisiert. Dabei handelt es sich konkret um die Großelternzeit für Kinder. Im Detail betrachtet lässt sich stark daran zweifeln, ob das der richtige Weg für die Kinderbetreuung ist.
Kinder brauchen selbstverständlich Betreuung. Die Elternzeit ist eine sehr sinnvolle Variante diese umzusetzen. Dennoch stellt sich mit dem Wiedereintritt in den Beruf immer wieder die Frage, wie man die Kinderbetreuung nun am besten fortführt. Dass es nach wie vor zu wenige Kindergartenplätze gibt, macht die ganze Sache natürlich nicht einfacher. Das Modell der Großelternzeit stellt für die Politik dabei eine gute Alternative dar.
Bei der Großelternzeit handelt es sich im Grunde um Elternzeit. Diese wird jedoch, wie der Name schon verrät, von den Großeltern wahrgenommen. Nach aktueller Rechtslage hat man immer dann einen Anspruch auf die Großelternzeit, wenn ein Elternteil krank, schwerbehindert, verstorben, minderjährig oder noch in der Ausbildung ist. Diese derzeitige Regelung soll nun nach Ansicht des Bundesfamilienministeriums noch ausgeweitet werden.
Ein aktueller Gesetzesentwurf plant, dass alle berufstätigen Großeltern einen rechtlichen Anspruch auf Großelternzeit bekommen, wenn sie in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Diese Großelternzeit soll dabei bei bis zu drei Jahre möglich sein. Die Folgen für die Unternehmen wären dabei weitreichend.
Die UFH kritisiert diesen Plan vehement, denn man ist sich sicher, dass dies nicht der richtige Weg sein kann. Nach Meinung der UFH wäre es viel wichtiger, den Ausbau des Kitanetzes zu erweitern, um Eltern in der Kinderbetreuung zu entlasten. Letztlich haben die Auszeiten, egal ob Mutter oder Großmutter, immense Einbußen auf die spätere Rente. Denn auch den Großmüttern würde das Geld während dieser Auszeit bei Rentenantritt fehlen. Nun könnte man meinen dies zu vermeiden, in dem man die Großelternzeit dabei unberücksichtigt lässt. Dies würde jedoch die Gefahr bürgen, dass einige diese Chance nutzen in Frührente zu gehen.