Verbraucherschutz gilt auch im Handwerk

Was bereits seit Jahren im Onlinehandel und im Fernabsatz gilt, greift seit 13.06.2014 auch für Handwerksbetriebe, wenn sie den Vertrag beim Kunden vor Ort abschließen. Um Kostenrisiken zu vermeiden und um Zahlungsansprüche nicht zu gefährden, sollte das Trio „Widerrufsbelehrung, Widerruferklärung und Widerrufsverzicht“ bei jedem Hausbesuch dem Kunden ausgehändigt und von diesem unterschrieben werden. Vergessen Sie auch nicht eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen!

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Widerrufserklärung
Widerrufsbelehrung
Einverständniserklärung Widerrufsbelehrung

Autorenhinweis

Rechtsanwältin Anna RehfeldtDie Autorin, Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M mit Sitz in Berlin, berät Unternehmen, Freiberufler und sonstige Gewerbetreibende in den Bereichen Zivil-, Bau- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht sowie im Marken-, Patent- und Wettbewerbsrecht. Hierbei liegt ihr Fokus in der Beratung und Betreuung von Handwerksbetrieben und kleinen- mittelständischen Unternehmen bei der alltäglichen Praxis! Etabliert haben sich insbesondere auch ihre Inhouse-Schulungen vor Ort!


Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Pettenkoferstr. 14b · 10247 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 – 311 79 106, Mobil: +49 (0) 172 – 574 2012
mail@ra-rehfeldt.de, www.ra-rehfeldt.de

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