Neue Gefahrstoffverordnung: Bauunternehmen in Asbest-Falle

Foto: Ladanifer / envatoelements

Die jüngsten Änderungen der Gefahrstoffverordnung setzen die Bauwirtschaft massiv unter Druck. Durch die Umstellung von einer verbindlichen Vorerkundungspflicht auf eine bloße Mitwirkungspflicht riskieren Bauunternehmen den Kontakt mit gefährlichen Schadstoffen wie Asbest. Die Bauwirtschaft sieht dadurch nicht nur die Gesundheit ihrer Fachkräfte, sondern auch den fairen Wettbewerb und den Umweltschutz gefährdet. Branchenverbände fordern dringend die Rückkehr zur verpflichtenden Vorerkundung, um Risiken in der Entsorgung und beim Recycling zu vermeiden.

Die Bundesregierung hat am 21. August 2024 umfangreiche Änderungen an der Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Dabei hat insbesondere die Umstellung von einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers auf eine bloße Mitwirkungspflicht schwerwiegende Folgen. Auftraggeber sind nun lediglich dazu angehalten, ausführenden Unternehmen Informationen zu Schadstoffen auf freiwilliger Basis bereitzustellen. Das gefährdet die Gesundheit der Fachkräfte und belastet die Bauunternehmen. Die Bauwirtschaft fordert daher die Rückkehr zur verpflichtenden Vorerkundung und appelliert an den Bundesrat, den Gesetzesvorschlag entsprechend anzupassen.

Asbestgefahr in Bestandsbauten

Eine der größten Gefahren liegt demnach in der unsachgemäßen Handhabung von Asbest. Dieses Material, das bis zum Jahr 1993 häufig in Gebäuden verwendet wurde, stellt nach wie vor ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die neue Gesetzeslage eröffnet jedoch eine Lücke: Ohne eine Vorerkundungspflicht sind Auftraggeber nicht gezwungen, vollständige Informationen über potenziell asbestbelastete Materialien weiterzugeben. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet dies eine erhebliche Unsicherheit, da sie selbst die nötigen Recherchen anstellen müssen. Dies verursacht nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern birgt das Risiko, unwissentlich mit gefährlichen Schadstoffen in Kontakt zu kommen.

Wettbewerbsnachteile und höhere Umweltbelastung

Die neue Regelung führt zudem zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Bauwirtschaft. Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten, müssen höhere Kosten einplanen. Gleichzeitig können Wettbewerber, die auf Kosten von Sicherheit und Umwelt handeln, günstiger anbieten. Diese Schieflage belastet nicht nur die Betriebe, die verantwortungsbewusst agieren, sondern erhöht auch das Risiko, dass belastete Bauabfälle unsachgemäß entsorgt werden. Dadurch sehen sich laut dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) besonders Recyclingunternehmen mit großen Mengen an potenziell kontaminiertem Material konfrontiert, dessen Ursprung oft unklar ist.

Recyclingbranche durch neue Gefahrstoffverordnung in der Krise

Die Verschärfung der technischen Hinweise zur Abfallklassifizierung (LAGA, 02.2024) verschlechtern die Lage zusätzlich. Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, müssen als gefährlich eingestuft werden. Dadurch sind sie aber nicht mehr für das Recycling zugelassen. Dies stellt einen enormen Rückschritt für die Kreislaufwirtschaft dar, da statt Recycling nun eine Vielzahl an Wertstoffen der Deponierung zugeführt werden muss. Die damit einhergehende Belastung der Umwelt durch unnötige Abfälle und die Einschränkung der Rohstoffrückgewinnung stellen einen erheblichen Verlust für die Branche und den Umweltschutz dar.

Hinweis bei Verdacht auf Asbest im Gebäudebestand: Mit einem professionellen Labortest lässt sich schnell klären, ob verdächtige Materialien tatsächlich Asbest enthalten – hier finden Sie passende Asbest-Tests für Hausstaub und Baumaterialien. Asbest-Tests von IVARIO

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