Gerade kleine Betriebe der Bauwirtschaft werden immer mehr durch bürokratischen Aufwand belastet, den sie teilweise überhaupt nicht mehr bewältigen können. Umso wichtiger ist es, einen Teil der Bürokratie abzuschaffen, damit sich die Betriebe in vollem Umfang auf ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren können. Die angekündigte Änderung der Dokumentationspflicht des Mindestlohns ist daher ein erster zu begrüßender Schritt.
Anfang Juli kündigte die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an, die Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeit verringern zu wollen. Während die Grenze derzeit noch bei 2.958 Euro brutto liegt, soll sie in Zukunft auf 2.000 Euro brutto gesenkt werden. Jedoch muss das jeweilige Arbeitsverhältnis dabei dauerhaft sein und in den vergangenen 12 Monaten muss eine kontinuierliche Zahlung des Lohns stattgefunden haben. Sobald diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, findet die Änderung ihre Anwendung. Außerdem soll die Aufzeichnungspflicht für die Beschäftigung von Familienangehörigen und Ehepartner komplett wegfallen.
Der Zweckverbund Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB) zeigt sich überaus erfreut über die geplante Veränderung und sieht diesen als absolut notwendig, um die Betrieb zu entlasten. Jedoch sieht man immer noch ein gewisses Verbesserungspotenzial, beispielsweise bei der Haftung des Auftraggebers. So sagt Matthias Forßbohm, ZVOB-Präsident: „Der Auftraggeber haftet verschuldensunabhängig für Verstöße der von ihm beauftragten Nachunternehmer. Vor dem Hintergrund geringer Kontrollmöglichkeiten bei Sub- und Nachunternehmen bedeutet diese umfassende Haftung ein unberechenbares Risiko für jeden Baubetrieb! Daher muss § 13 des Mindestlohngesetztes in diesem Punkt überarbeitet werden!“

















