Seit Jahresbeginn gelten Änderungen für Fördermittel zur Erneuerung von Heizungssystemen wie beispielsweise der Pelletheizung. Neu ist vor allem, dass der Antrag künftig vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden muss. Schlaue Heizungsbauer vergewissern sich daher bei ihre Kunden bevor sie den Auftrag ausführen. Die Kunden sollten auch wissen, dass künftig die Anträge ausschließlich online beantragt und eingereicht werden müssen.
Seit Anfang des Jahres sind neue Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln zur Modernisierung der Heizungsanlagen mit Erneuerbaren Energien in Kraft getreten. Im Rahmen dieses Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) für Anlagen bis 100 kW betrifft dies ebenfalls die Pelletsfeuerung. Heizungsbauer sind daher gut beraten, sich über die neuen Details zu informieren.
Antrag für Fördermittel unbedingt vor der Umsetzung stellen
Generell wurde die Beantragung auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt. Zum einen müssen die Anträge vor Beginn der Baumaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Zum anderen dürfen diese Anträge nur noch online ausgefüllt und abgeschickt werden. Diese Regelung betrifft alle Anlagen, die seit Januar 2018 in Auftrag gegeben werden.
Übergangsregelung für 2017 in Auftrag gegebene Pelletheizungen
Für die in 2017 in Auftrag gegebenen Anlagen, die erst 2018 in Betrieb gehen sollen, gibt es eine Übergangsfrist für die Antragsstellung. So müssen diese bis zum 30. September 2018 nachgereicht werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Online-Antrag zu finden. Wer seine neue Holzheizung noch im alten Jahr in Betrieb genommen hat, kann den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.
BAFA Anträge können ausschließlich nur noch online gestellt werden
Wichtig ist, dass Anträge beim BAFA für die Fördermittel für eine Pelletheizung ab 2018 nur noch online gestellt werden können. Auf der Homepage der BAFA steht das elektronische Antragsformular zur Verfügung. Dieses muss online ausgefüllt werden. Die Übersendung an das BAFA erfolgt auf elektronischem Weg. Der Antragsteller muss danach eine „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ unterschreiben. Die Übersendung an das BAFA erfolgt dann auf dem Postweg. Nach Inbetrieb der Anlage muss ein Nachweis über den Verwendungszweck eingereicht werden. Dieses muss ebenfalls online erfolgen. Alle Unterlagen, zum Beispiel die Rechnung und die Fachunternehmererklärung sollten den Kunden ebenfalls als PFD-Datei zur Verfügung gestellt werden. Durch das staatliche Förderprogramm für die Heizungsoptimierung erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent. Das macht eine Einsparung bei der Energie von 70 bis 80 Prozent aus. Zwingend vorgeschrieben ist dabei, dass der Einbau von einem Fachbetrieb durchgeführt werden muss. Es muss eine Rechnung erstellt werden, die vom Staat anerkannt wird. Der Austausch muss zunächst vom Kunden selbst bezahlt werden. Wird der Antrag genehmigt, wird der Zuschuss überwiesen.
Weitere Informationen:
Zuschüsse der BAFA für Heizen mit Biomasse

















