Die Zinsen sind aktuell immer noch auf Niedrigniveau. Damit sind sie einer der wichtigsten Argumente für den Bau oder die Sanierung von Wohneigentum. Doch viele Bauherren lassen außer Acht, dass Bau- und Sanierungsmaßnahmen staatlich gefördert werden. Oftmals fehlt auch einfach die Kenntnis. Schlaue Handwerksmeister sollten daher über Förderungen Bescheid wissen, die letztlich den Ausschlag für die Auftragserteilung geben können.
Der Bau und das Sanieren von Wohneigentum hat immer noch Hochkonjunktur. Daran wird sich wohl auch in absehbarer Zeit bei dem Zinsniveau auch nicht viel ändern. Dennoch ist vielen Bauherren überhaupt nicht bewusst, dass sie auch von diversen staatlichen Förderungen und Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren können. Gerade für Handwerksmeister lohnt sich daher, sich mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten auseinanderzusetzen und diese für sich in der Beratung gewinnbringend zu nutzen. Karsten Eiß, Experte der Bausparkasse Schwäbisch Hall fasst daher die wesentlichen Förderungen zusammen.
Wohn-Riester pusht Finanzierung des Eigenheimes
Staatlich gefördert wird die Wohn-Riester, der sich durch hohe staatliche Zulagen auf die eigenständige Sparleistung auszeichnet. Dabei kann man die Zuschüsse für die Eigenkapitalbindung, für die Kredittilgung oder –umschuldung verwenden. Wer Kinder hat, erhält zusätzliche Zuschüsse, die eine enorme Ersparnis bringen. Laut Eiß sind dies bei einer vierköpfigen Familie bis zu 908 Euro zusätzlich pro Jahr. Und auch weitere Steuervorteile können neben den Zulagen genutzt werden.
Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
Auch hier handelt es sich um eine staatliche Förderung. Bei der Arbeitnehmersparzulage wird eine vermögenswirksame Leistung über den Arbeitgeber genutzt, bei der der Arbeitnehmer im doppelten Sinne profitiert. Denn der Zuschuss für einen Bausparvertrag wird eingezahlt, gleichzeitig erhält man 43 Euro jährlich als Arbeitnehmer-Sparzulage. Außerdem kann man zusätzlich bis zu 512 Euro pro Jahr für den Bausparvertrag einsetzen und erhält dafür vom Staat noch eine Wohnungsbauprämie über 8,8 Prozent on top. Bedingung ist allerdings, dass der jeweilige Betrag für das Bauen von Wohneigentum genutzt wird.
Alternativen zur staatlichen Förderungen
Was jedoch bei den staatlichen Förderungen unbedingt zu beachten gilt, sie sind in der Regel an Einkommensgrenzen gebunden. Demnach können gerade besser Verdienende diese oftmals nicht nutzen. Doch hier lohnt es sich, die Angebote der KfW und BAFA in Betracht zu ziehen. Denn diese Förderungen sind grundsätzlich einkommensunabhängig. Hier erhalten Bauherren zinsgünstige Darlehen oder unmittelbare Zuschüsse.
KfW-Förderprogrammme
Wer demnach beispielsweise über das KfW-Wohneigentumsprogramm Interesse am Kauf einer selbst genutzten Immobilie hat, kann ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von zurzeit 0,75 Prozent in Anspruch nehmen. Wer dabei noch nach von der KfW vorgegebenen Kriterien zur Energieeffizienz baut oder saniert, erhält darüber hinaus weitere Förderungen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der effektive Jahreszins beträgt hier ebenfalls 0,75 Prozent. Aber auch direkte Zuschüsse wären dabei eine Möglichkeit.
BAFA Förderungen
Bauherren, die sich damit beschäftigen, ihre Heizungsanlage zu modernisieren, können außerdem finanzielle Unterstützung von der BAFA beziehen. Die BAFA fördert in diesem Fall die Energieberatung durch einen Bausachverständigen mit bis zu 60 Prozent, maximal jedoch nicht mehr als 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Wer dann auch seine Heizungsanlage komplett oder teilweise auf erneuerbare Energie umrüstet, erhält in Abhängigkeit der genutzten Technologie weitere Zulagen.
Kinderbonus nutzen, vorhandene Optionen sondieren
Auch die einzelnen Bundesländer unterstützen Eigenheimbauer. Denn neben den genannten Förderoptionen, unterstützen die Bundesländer vor allem Familien mit Kindern.
Wie man bereits erkennt, gibt es eine Vielzahl an Zuschüssen, die es sich zu nutzen lohnt. Doch generell gilt, dass der Handwerksmeister genau weiß, was dem Kunden zusteht und wann er sich um die jeweilige Beantragung kümmern muss. Denn maßgeblich ist bei den Förderungen immer der Zeitpunkt der Beantragung. Eiß dazu: „Zuschüsse müssen in der Regel vor Bau- bzw. Sanierungsbeginn beantragt werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Anträge im „Windhund-Verfahren“, d.h. entsprechend der Reihenfolge ihrer Einreichung, genehmigt werden oder ob jeder ganzjährig die Mittel erhalten kann.“

















