Prozessfinanzierung erleichtert das erfolgreiche Einklagen von Forderungen

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Offene Forderungen und gebrochene Verträge gehören in der Krise mehr den je zum Betriebsalltag. Jetzt müssen Bauunternehmen und Bauhandwerker noch härter um ihr Geld kämpfen. Mit einer Prozessfinanzierung können Vermögensansprüche eingeklagt werden, ohne eigenes Kapital in Anspruch zu nehmen. Die Bonner FORIS AG hat sich auf die kostenfreie Prüfung von Anfragen zur Prozessfinanzierung und die Übernahme des Kostenrisikos von Zivilprozessen bei Streitwerten ab € 200.000 spezialisiert. Die Experten helfen bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt und begleiten den Prozess durch alle Instanzen bis hin zur Vollstreckung.

Bei einem aufwendigen Prestigeobjekt sollte ursprünglich im Sommer 2007 Baubeginn sein. Doch weil der Auftraggeber aus dem öffentlichen Bereich gegen das Vergaberecht verstieß, konnte ein Konsortium aus mehreren mittelständischen Bauunternehmen erst mit einigen Monaten Verzug im April 2008 beginnen. Mehrere Millionen Euro an Ausfallkosten standen im Raum. Letztendlich zog das Konsortium im Frühjahr 2010 gegen seinen Auftraggeber vor Gericht. Zumindest die entstandenen Mehrkosten durch den zwischenzeitlichen Anstieg des Stahlpreises war die Forderung. Gerade kleine Betriebe müssen in der Wirtschaftskrise noch härter um ihr Geld kämpfen. „Allein im Bauhandwerk fielen 2009 mindestens eine halbe Milliarde Euro an Forderungsausfällen an“, schätzt Dr. Edgar Stieglitz, Jurist bei dem Prozessfinanzierer FORIS AG in Bonn.

Im Bauhandwerk musste jeder fünfte Handwerksbetrieb im vergangenen Jahr Forderungsausfälle von mehr als einem Prozent seines Umsatzes hinnehmen. 2008 galt dies nur für knapp jeden sechsten Betrieb. Fast jeder zweite Bauhandwerker (44,7 Prozent) blieb 2009 auf unbezahlten Rechungen von bis zu einem Prozent seines Umsatzes sitzen. So die Creditreform zur Wirtschaftslage im Handwerk.

„In den kommenden Monaten werden sich Liquiditätsengpässe und Probleme mit offenen Forderungen in der Bauwirtschaft weiter verschärfen“, prognostiziert Stieglitz. „Vor allem für mittelständische Subunternehmen wird die Entscheidung, ob sie Forderungen aus nicht bezahlten Rechnungen oder werkvertragsrechtlichen Streitigkeiten abschreiben oder den Rechtsweg einschlagen, zum knallharten Rechenexempel.“ Subunternehmer werden vermehrt vor die Schicksalsfrage gestellt, was schwerer wiegt: Durch das Auffahren härterer Geschütze einen potenziellen Auftraggeber zu verprellen – dafür aber die Chance zu wahren, doch noch an ihr Geld zu kommen. Oder aber die Insolvenz der eigenen Firma zu riskieren. „Denn wenn der Bauherr oder Generalunternehmer das Geld schuldig bleibt, müssen Subunternehmer trotzdem ihre Material- und Lohnkosten sowie die Rechnungen ihrer Subsubunternehmer aus eigener Tasche bezahlen“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt und Vorstand der FORIS AG.

Die Finanzierungsspielräume sind ebenso für Generalunternehmer und Bauträger durch das neue Bauforderungssicherungsgesetz stark eingeschränkt worden. Als Treuhänder ihrer Nachunternehmer können sie Auftraggeberzahlungen nicht mehr frei und objektunabhängig zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen verwenden. Sie sind gezwungen, das Baugeld ganz konkret zur Bezahlung der von ihnen beauftragten Subunternehmer, Architekten und Lieferanten einzusetzen. Gerade bei höheren Forderungen lohnt es sich deshalb, eine exakte Kalkulation des Prozesskostenrisikos durchzuführen. Unter Umständen ist es dann sehr sinnvoll das finanzielle Risiko eines möglichen Prozessverlustes an einen Finanzdienstleister auszulagern.

Die FORIS AG übernimmt nach sorgfältiger Prüfung das gesamte Kostenrisiko. Im Falle einer Niederlage werden auch sämtliche Anwaltskosten der Gegenseite übernommen. Falls der Kläger den Prozess für sich entscheiden kann erhält die Finanzierungsgesellschaft eine Erfolgsbeteiligung. Diese ist individuell auszuhandeln und beträgt im Normalfall zwischen 10 und 30 Prozent der Erlöse des Verfahrens.

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