Arbeitnehmerfreizügigkeit – Bilanz nach einem Jahr

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Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Am 01.05.2011 trat die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus den sogenannten EU-8-Staaten in Kraft – Zeit, Bilanz zu ziehen. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass die Entwicklung innerhalb des ersten Jahres doch sehr inkonstant war und weiterhin nur geringe Auswirklungen auf die Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft hatte. Während in den ersten Monaten des Jahres 2011 ein deutlicher Anstieg solcher Arbeitnehmer zu erkennen war, ist dieser seit Oktober 2011 wieder gesunken.

Seit Mai 2011 ist die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus den acht EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn gültig. Diese Regelung gilt dabei für die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland, genauso wie für zugewanderte Arbeitnehmer aus diesen EU-8-Staaten. Gesundheitlich ist die Anzahl der zugewanderten und entsandten Beschäftigten aus den EU-8-Staaten von April 2011 bis April 2012 um 6.335 auf 18.994 gestiegen. Dennoch liegt der Anteil dieser Arbeitnehmer gegenüber der ca. 680.000 bei der SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) gemeldeten Beschäftigten unter 3 Prozent. Der größte Teil der ausländischen Arbeitnehmer kommt dabei aus Polen.

Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer bedeutet, dass ausländische Auftragnehmer einen Bauauftrag in Deutschland annehmen, diesen aber mit den eigenen Leuten durchführen. Das eigentliche Arbeitsverhältnis bleibt somit im Ausland verankert. Im April 2011 waren damit noch 10.752 Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten auf deutschen Baustellen bei der SOKA-BAU gemeldet. Ein Jahr später, im April 2012, waren es dann 15.045 entsendete Arbeitnehmer. Im Bereich der Entsendung hat sich die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer damit also um 40 Prozent erhöht. Die Zahl der entsendeten Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien, für die die Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht gültig ist, liegt der Anstieg bei 19 Prozent.

Bei den zugewanderten Arbeitnehmern sieht die Zahl etwas anders aus. Bei den zugewanderten Arbeitnehmern handelt es sich im übrigen um Beschäftigte, die bei inländischen Arbeitgebern der Bauwirtschaft (ohne Berlin) beschäftigt sind, jedoch aus einem der EU-8-Staaten stammen. Im April 2011, also vor der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, lag die Zahl bei 1.907 Personen, im April 2012 schon bei 3.949. Damit hat sich die Zahl hier sogar verdoppelt. Dennoch muss hier angemerkt werden, dass hier inzwischen wieder eine Reduzierung stattgefunden hat. Denn noch im Oktober 2011, handelte es sich mit 4.945 Beschäftigten um den absoluten Höchststand nach in Kraft treten der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet auch, dass von insgesamt 30.000 zugewanderten Arbeitnehmern in der Baubranche, deren Nationalität nicht deutsch ist, 13 Prozent aus den EU-8-Staaten kommen.

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