Das aktuelle Urteil (Aktenzeichen 2011 V R 41/10) des Bundesfinanzhofes bringt eine echte Veränderung in das Umsatzsteuerrecht. Waren die Kommunen bislang von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit, müssen sie diese nun zukünftig entrichten. Dieser Neuerung steht der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sehr positiv gegenüber, da der Verband diese Regelung längst als überfällig betrachtet hat.
Seit Jahren sind die Kommunen nicht umsatzsteuerpflichtig, obwohl sie in ihrer Funktion durchaus wie übliche Unternehmen auch agieren. Kommunen führen ebenfalls ganze Baumaßnahmen durch, ohne jedoch die gleichen Pflichten wie reguläre Unternehmen dafür erfüllen zu müssen. Das sorgte in der Vergangenheit immer wieder auch für Wettbewerbsvorteile von etwa 20 % gegenüber gewöhnlichen Firmen und damit zu Wettbewerbsverzerrung.
Die Aussagen der Städte und Kommunen, dass sich diese neue steuerliche Belastung wohl auch auf den Bürger auswirken könnte, sieht der ZDB sehr kritisch. Nach Meinung des Verbands würden sich die Kommunen dabei selber keinen Gefallen tun. Des Weiteren verlieren die Kommunen auch Gewerbeeinnahmen, wenn sie übliche Unternehmen vom Markt verdrängen mit ihren eigenen Billigangeboten. Das führt dann wiederum zu Arbeitslosigkeit, weil die Firmen sich am Markt nicht mehr behaupten können, und damit im Umkehrschluss auch zu steigenden Sozialkosten für die Kommunen. Demnach sollte im Grunde auch den Städten und Gemeinden daran gelegen sein, das Urteil schnell umzusetzen.