Die Bundesregierung hat kürzlich neue Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker allgemeinverbindlich erklärt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt diesen Schritt und freut sich, dass die neuen Mindestlöhne wie im Tarifvertrag vereinbart bereits seit 2012 gelten und so die Arbeitnehmer besser vor Lohndruck schützen.
Bundesweite Mindestlöhne gibt es in der Baubranche bereits seit 1996, und auch in der Gebäudereinigung und dem Dachdeckerhandwerk ist die absolute Lohnuntergrenze schon seit vielen Jahren tariflich geregelt. Die genaue Höhe wird regelmäßig in den Tarifverhandlungen neu festgesetzt. Mit dem Jahreswechsel liegt der Mindestlohn von Dachdeckern nun bei 11,00 Euro pro Stunde und muss auch von Arbeitgebern gezahlt werden, die nicht tarifgebunden sind.

















