Der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (Bundesinnungsverband) und der Industriegewerkschaft Metall abgeschlossen. Zum 1. Januar 2011 wurde der Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Somit gelten bis zum Jahr 2013 im Elektrohandwerk neue Mindestlöhne.
Die Mindestlöhne sind bindend für alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Der Mindestlohn muss allen Beschäftigten bezahlt werden. Ausgenommen sind lediglich Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, Praktikanten und Schüler die gegen Entgelt Aushilfstätigkeiten übernehmen.
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind 2011 8,40 EUR und in 2012 8,65 EUR sowie in 2013 8,85 EUR zu vergüten. Für die alten Bundesländer wurde ein Mindestlohn für 2011 von 9,70 EUR und in 2012 von 9,80 EUR sowie in 2013 von 9,90 EUR festgesetzt. Als Beginn der neuen Mindestlöhne wurde in allen Bundesländer jeweils der 1. Januar bestimmt.
Aktuelle Entwicklung:
Mindestlöhne im Baugewerbe steigen