Pünktlich zum 1. September 2010 tritt die nächste Stufe der Mindestlöhne für das Baugewerbe in Kraft. Mit der Tarifrunde im Jahr 2009 wurde im damals abgeschlossenem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 2009 mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2011, eine dreistufige Erhöhung der Mindestlöhne vorgenommen. Damit gibt es für die Angestellten im Bauhauptgewerbe mehr Geld in der Lohntüte. In den westlichen Bundesländern sind fast 300.000 Mitarbeiter betroffen und in den neuen Bundesländern profitieren mehr als 92.000 Mitarbeiter von der Erhöhung.
Der jetzt gültige Tarifvertrag wurde durch die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 24. August 2009 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifvertrag wurde im Bundesanzeiger Nr. 128, S. 2996 ff. vom 28. August 2009 veröffentlich.
Daraus ergeben sich ab dem 1. September 2010 folgende Mindestlöhne:
West:
Mindestlohn der Lohngruppe Werker
10,90 €
Mindestlohn der Lohngruppe Fachwerker
12,95 €
Ost:
Mindestlohn für alle Lohngruppen
9,50 €
Berlin:
Mindestlohn der Lohngruppe Werker
10,90 €
Mindestlohn der Lohngruppe Fachwerker
12,75 €
Der Mindestlohn der Lohngruppe Werker ist für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung und für einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung zu zahlen, für die keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird.
Der Mindestlohn der Lohngruppe Fachwerker ist für die Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung zu zahlen. Die hierfür vorausgesetzte Regelqualifikation sowie Tätigkeitsbeispiele ergeben sich aus § 5 Nr. 3 BRTV.
Der Mindestlohn regelt jedoch nur die legale Lohnuntergrenze. Entscheidend für das Lohnniveau ist der Tariflohn.