Der Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten (ZUMBau) gibt ab sofort Befähigungsnachweise und Checkkarten für die Anerkennung von Qualitätsanforderungen in der Maschinenkategorie „Verdichtungsgeräte“ aus. Der Befähigungsnachweis gilt dabei nach bestandener Prüfung für das jeweilige Unternehmen, die Checkkarte für den geprüften Fahrer der Maschine. ZUMBau unterstützt dabei für Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden.
ZUMBau wird vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) gemeinsam getragen und macht sich für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Baumaschinenfahrern stark. ZUMBau erarbeitet hierbei Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachwiese und Checkkarten für alle Maschinenkategorien, die es gibt. Dies geschieht stets auf Grundlage der Verbändevereinbarungen zwischen dem ZDB und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, zusammen mit der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft (BG Bau). Die technischen Aufsichtsbeamten der IG Bau werden damit nur noch zu den Prüfungsausschüssen geschickt, wenn diese genannten Regelungen als Mindestanforderungen eingehalten sind.
Ab sofort können Ausbildungsstätten ihre Anerkennung als Prüfungsstätte in der Maschinenkategorie „Verdichtungsgeräte“ also bei ZUMBau beantragen. Als Unternehmen dokumentieren sie nach erfolgreicher Prüfung demnach ihre „gesetzliche“ Unterweisungspflicht, die sie durch den ausgestellten Befähigungsnachweis belegen können. Der „Geprüfte Fahrer von Verdichtungsgeräten“ seinerseits muss nach der Prüfung seine erhaltene Checkkarte stets auf der Baustelle mit sich tragen.
Die Qualitätsanforderungen an die neue Kategorie der „Verdichtungsgeräte“ knüpft an die bereits existierenden Standards des Turmdrehkranführers, Bagger- und Laderfahrer, Teleskopfahrer, Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen sowie Longfrontbaggerfahrer und Abbruchbaggerfahrer an.

















