Barrierefreiheit immer wieder mit Hindernissen

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Foto: Schindler

Die Bevölkerung wird immer älter und darauf gilt es, sich einzustellen. Im ersten Moment könnte man meinen, dass das ja im Grunde ganz einfach sei, doch steckt der Teufel hierbei häufig im Detail. Gerade beim Thema der Barrierefreiheit stellt man sich oft selbst ein Bein, in dem man die Anforderungen nicht konkret genug definiert. Die Folge ist zumeist, dass die entsprechenden Maßnahmen teuer umgesetzt wurden, jedoch nicht den erwarteten Erfolg mit sich bringen.

Beim Thema der Barrierefreiheit lässt sich viel verwirklichen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Bestands- oder Neubauten handelt. Dennoch stellt man immer wieder fest, dass die jeweiligen Anforderungen nicht genau definiert wurden und die Ergebnisse entsprechend unbefriedigend sein können. Nun fragt sich, wie man die nötigen Anforderungen allgemeingültig macht, ohne dass es dabei zu Unklarheiten kommt. Die Antwort im Bezug auf Barrierefreiheit ist einfach – durch eine Norm, die für alle gleichermaßen gilt. Im barrierefreien Bauen ist dies die DIN 18040.

Die DIN 18040 legt ganz klar fest, was der Begriff „Barrierefreies Bauen“ bedeutet. Um also auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich die Anwendung der DIN 18040 in jedem Fall. Auch der Bund hat das erkannt und immer mehr Bundesländer nehmen sich der Norm an. Ein zentraler Baustein der DIN 18040 ist das Thema Aufzüge. Gerade hier finden sich immer wieder typische Fehler, die fatale Folgen mit sich führen.

„Nur mit Hilfe eines Aufzugs kann eine Immobilie auf allen Etagen zugänglich gemacht werden. Doch erst die DIN gewährleistet durch ihre genauen Vorgaben, dass dieses Transportmittel – und mit ihm das gesamte Gebäude – barrierefrei gestaltet ist und somit von jedem Menschen genutzt werden kann“, betont Paolo Campagna, Geschäftsführer des führenden Aufzugherstellers Schindler. So wird schnell deutlich, dass ein Aufzug für Barrierefreiheit eine zentrale Rolle einnimmt. Dennoch wurden hier bisher viele Fehler gemacht, die am Ende die Barrierefreiheit sogar noch behinderten. Dank der DIN 18040 ist ganz konkret geregelt, wie sich vor allem die Kabinenmaße zusammensetzen. So muss die Fahrstuhlkabine gemäß Norm Mindestmaße von 1,10 Meter in der Breite und 1,40 Meter in der Tiefe vorweisen. Die zulässige Tragfähigkeit muss mit 630 Kilogramm gewährleistet sein. Bei den Türen ist zum einen zu beachten, dass eine Mindestbreite der Tür von 90 Zentimetern vorhanden sein muss. Des Weiteren sollten automatische Türen eingesetzt werden, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.

Neben den baulichen Voraussetzungen der DIN 18040 hinsichtlich der Barrierefreiheit werden in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer aber auch Punkte wie Einrichtung, Oberflächenbeschaffenheit, Beleuchtung oder Brailleschrift des Aufzuges definiert. Aufzugshersteller sollten auch diese Schwerpunkte stets bei der Arbeit beachten.

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