Bei der Novellierung des Bauordnungsrecht sehen die Verbände in dem Entwurf der MVV TB einen Schritt in die falsche Richtung und lehnen diese Rahmenbedingungen bei einem Umsatz von mehr als 300 Milliarden Euro auf dem Baumarkt schlichtweg ab. Außerdem erwarten die Verbände Mehrkosten in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro, ohne eine Qualitätssteigerung der Bauobjekte.
Die Zielrichtung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist laut vieler Ingenieurbüros und Bauunternehmen grundfalsch: Sie sei ein juristisches „Schlichtungsangebot“ an die EU-Kommission und für die Baupraxis untauglich.“ So heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Spitzenverbände von Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren, in der die Verbände ihre deutliche Kritik an der MVV TB äußern. Diese war im Mai 2017 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Länder veröffentlicht worden. Ab Ende Juli 2017 soll sie in den Bundesländern sukzessive die Bauregellisten und Listen der technischen Baubestimmungen ersetzen. Zudem verweisen die Verbände darauf, dass die sich aus defizitären Bauproduktnormen ergebende Haftung für die Sicherheit von Bauwerken und die Verantwortung für deren bauaufsichtliche Abnahme von den am Bau Beteiligten in diesem Rechtsrahmen nicht getragen werden könnten. Es fehle dazu die personellen und technischen Voraussetzungen.
Das Problem bleibt weiterhin ungelöst
Das Problem bleibt weiterhin ungelöst, da der im Entwurf vorliegende MBB TB keinerlei Abhilfe schafft. Das Problem sind die nur unvollständig festgelegten Bauproduktnormen, die keine Sicherheit bei den Bauwerken garantieren. Die Verbände können auch nicht nachvollziehen, dass hier keine verlässliche Durchregulierung beibehalten wird, während das im nationalen Bereich möglich ist. In einer Stellungnahme heißt es deshalb, dass ein gemeinsamer europäischer Markt schon begrüßt würde, dieses aber nicht zulasten der Bürger gehen dürfe. Als Beispiel wurde der Brand des Grenfell Towers in London genannt. Die Verbände schlagen deshalb eine alternative Vorgehensweise vor. Sie stützen sich vor allen Dingen auf ein Gutachten von Kapellmann Rechtsanwälte in Brüssel. Es wird von den Verbänden gefordert, auf das Gutachten zu achten, bevor die Novellierung des Bauordnungsrecht so sehr vorangetrieben wird. Die betroffenen Länder und der Bund sollten sich lieber mit den Sorgen und Vorschlägen der Verbände auseinandersetzen, als die Novellierung des Baurechts auf Kosten der Sicherheit der Bürger voranzutreiben.