Im Wohnungsbau sollen Verfahren künftig digitaler umgesetzt und Genehmigungen schneller erteilt werden. Dadurch soll der Wohnungsbau wieder Fahrt aufnehmen. Nach Beschlüssen im Koalitionsausschuss und auf Länderebene steht dazu eine weitreichende Reform des Baugesetzbuchs vor der Umsetzung. Weniger Bürokratie und klare Fristen sollen Investitionen aus der Warteschleife holen. Für Bauunternehmen und Handwerk geht es um mehr Planungssicherheit, neue Projekte und Investitionen, die bislang blockiert waren. Das soll spürbare Effekte für Auftragslage und Baukonjunktur bieten.
Die Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) nimmt Fahrt auf. Nach Beschlüssen im Koalitionsausschuss und flankierenden Signalen der Ministerpräsidentenkonferenz kündigt sich ein tiefgreifender Umbau der Planungs- und Genehmigungsprozesse an. Ziel ist es, Bauvorhaben schneller, rechtssicherer und digitaler umzusetzen. Bauwirtschaft und Immobilienbranche sehen darin einen dringend benötigten Impuls, um den stockenden Wohnungsbau wieder anzukurbeln und Investitionen aus der Warteschleife zu holen. Dabei geht es konkret um die Novelle des Baugesetzbuchs, die Vorrangregelungen für den Wohnungsbau, straffere Beteiligungsverfahren und eine konsequente Digitalisierung vorsieht. Damit reagiert die Politik auf jahrelange Kritik an überlangen Genehmigungszeiten, komplexen Verfahren und uneinheitlichen Standards. Branchenverbände sprechen von einem Richtungswechsel, der Planungssicherheit schaffen und Projekte wieder kalkulierbar machen soll.
BauGB-Novelle als Beschleuniger für den Wohnungsbau
Aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ist die Reform ein notwendiger Schritt. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa erklärt wörtlich: „Es ist absolut zu begrüßen, dass die Bundesregierung ihre Beschleunigungsagenda konsequent fortsetzt und zügig handelt: Nach dem Bau-Turbo für schnellere Planungen folgt mit der Baugesetzbuch-Novelle der nächste wichtige Schritt zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.“ Schließlich setzen die geplanten Änderungen insbesondere dort an, wo Verfahren bislang ausgebremst wurden. Der Vorrang für den Wohnungsneubau in angespannten Märkten, feste Stichtagsregelungen für Umweltgutachten und digital geführte Bauleitplanverfahren sollen Prozesse verkürzen und rechtssicher machen.
Weniger Bürokratie, mehr Tempo auf der Baustelle
Ein weiterer Hebel liegt in der Verschlankung der Beteiligungsverfahren. Straffere Abläufe sollen Kommunen entlasten und Genehmigungen planbarer machen. Ergänzend dazu treiben Bund und Länder die Digitalisierung der Verwaltung voran. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, die Schriftform schrittweise durch Textform zu ersetzen und Genehmigungsfristen verbindlicher zu gestalten. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Antrag künftig als genehmigt, wenn Behörden innerhalb festgelegter Fristen nicht reagieren.
Immobilienwirtschaft sieht Durchbruch
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bewertet die Signale positiv. ZIA-Präsidentin Iris Schöberl spricht von einem klaren Wendepunkt. „Diese Beschlüsse sind ein Durchbruch – und sie geben dem dringend notwendigen Reformprozess im Baurecht und in den Genehmigungsverfahren echten Auftrieb“, erläutert Schöberl. Besonders die Absicht, dem Wohnungsbau Vorrang einzuräumen, wird als Reaktion auf den massiven Wohnraummangel in Ballungsräumen verstanden.
Investitionen brauchen Vertrauen
Ob die BauGB-Novelle tatsächlich den erhofften Schub bringt, hängt von der schnellen Umsetzung ab. Die Branche verbindet mit den neuen Rahmenbedingungen die Hoffnung, dass Investoren und Bauherren Vertrauen zurückgewinnen und Projekte wieder starten. Förderinstrumente wie EH55 Plus sollen diesen Effekt verstärken. Dabei ist ziemlich klar: Gelingt die Reform, könnten Bauunternehmen und Handwerk von mehr Aufträgen, besser planbaren Abläufen und einer spürbaren Entlastung im Tagesgeschäft profitieren. Scheitert sie an Detailfragen, bleibt der Reformstau bestehen und hätte negative Folgen für Wohnungsmarkt und Baukonjunktur.


















Wirtschaftswoche am 13.6.25
Mietkosten belasten Deutsche immer stärker
Von Gökay Gürsoy
„Fast jeder kennt sie: Die weit verbreitete Faustregel, die besagt, dass Mieter besser nicht mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben sollten. Daran halten sich offenbar nicht alle Mieter in Deutschland – oder vielmehr gelingt es vielen bei der derzeitigen Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt schlichtweg nicht.
Denn 15 Prozent der Menschen in Deutschland müssen laut einer aktuellen Umfrage jeden Monat mehr als die Hälfte ihres Nettolohns für die Miete aufbringen. Drei Prozent der Befragten zahlen sogar mehr als 70 Prozent für die Miete.
Bei weiteren 17 Prozent gehen zwischen 40 und 49 Prozent ihres monatlichen Nettolohns für die Miete drauf. Fast die Hälfte der Befragten zahlt zwischen 20 und 39 Prozent des Lohns für die Miete. Am anderen Ende des Spektrums sortierten sich hingegen nur wenige ein: Nur 8 Prozent der Menschen geben demnach für die Miete weniger als 20 Prozent ihres Nettolohns aus.“
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Die Erstellung neuer Wohnungen in Deutschland ist nach Aussagen von Joachim Schmidt-Mertens, Geschäftsführer der Becken Development Projekte, nicht unter 4.000 bis 4.500 Euro pro Quadratmeter möglich. Diese Kosten beziehen sich auf die reinen Baukosten
Bezogen auf eine 100-Quadratmeter-Wohnung heißt das, dass die kostendeckende monatliche Netto-Kaltmiete mindestens 2.000 Euro betragen muss.