Die Spielregeln für die Bauwirtschaft könnten durch ein novelliertes Baugesetzbuch grundlegend verändert werden. Während die Politik auf Tempo und Neubau setzt, fordert die Deutsche Umwelthilfe eine klare Kehrtwende hin zu mehr Umbau, Sanierung und Bestandsentwicklung. Weniger Neubau auf der grünen Wiese, mehr Bauen im Bestand: Für Bauunternehmen und Handwerk entscheidet sich jetzt, wo künftig Aufträge, Investitionen und Wachstum liegen.
Die angekündigte Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) entwickelt sich zu einem zentralen Konfliktfeld für die Immobilien- und Bauwirtschaft. Während die Bundesregierung auf schnellere Verfahren und mehr Neubau setzt, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen grundlegenden Richtungswechsel. Ihr Ansatz: weniger Flächenverbrauch, mehr Umbau im Bestand und verbindliche Regeln für klimaresiliente, lebenswerte Städte. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe könnte das weitreichende Folgen für Auftragsstrukturen, Planungsprozesse und Investitionsentscheidungen haben. Denn der Kern der Forderungen ist die Abkehr vom bisherigen Neubau-Fokus. Nach Auffassung der DUH begünstigt das geltende Baugesetzbuch weiterhin Abriss und Neubau auf der grünen Wiese, während Sanierung, Umnutzung und Nachverdichtung strukturell benachteiligt bleiben. Umbau und Bestandsentwicklung sollen künftig zum Regelfall werden, Neubau dagegen zur begründeten Ausnahme. Damit würde sich der Schwerpunkt der Bauaktivitäten stärker in den Bestand verlagern. Das hätte deutliche Chancen insbesondere für das Ausbau- und Sanierungshandwerk sowie für spezialisierte Bauunternehmen.
Baugesetzbuch als Hebel für Umbau im Bestand
Im Forderungspapier zur BauGB-Novelle beschreibt die DUH das Gesetz als zentrales Steuerungsinstrument für Flächenverbrauch, Ressourcenbedarf und Klimawirkungen. Innenentwicklung, Bestandsnutzung und Ressourcenschutz sollen verbindlich verankert werden. Vorgesehen sei unter anderem, rechtliche Hürden für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen abzubauen und kommunale Instrumente wie Baugebote oder städtebauliche Verträge gezielt zu stärken. Neubau solle nur dann zulässig sein, wenn Umbau oder Umnutzung nachweislich nicht möglich oder ökologisch ungünstiger seien.
Weniger Flächenverbrauch, mehr Steuerung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Flächenschutz. Die DUH fordert verbindliche Mengenziele zur Reduzierung der Bodenversiegelung sowie eine stärkere Steuerung über die Bauleitplanung. Kommunen sollen rechtssicher Grünflächenfaktoren, Entsiegelungsgebote und Vorgaben zur Klimaanpassung festsetzen können. Für Bauunternehmen bedeutet das: Projekte werden stärker von lokalen Umwelt- und Klimazielen geprägt, gleichzeitig könnten neue Marktsegmente rund um Rückbau, Entsiegelung und urbane Nachverdichtung entstehen.
Kritik an Beschleunigung um jeden Preis
Deutlich wendet sich die Umwelthilfe gegen eine weitere Absenkung von Umwelt- und Beteiligungsstandards. Zwar seien schnellere Verfahren grundsätzlich sinnvoll, doch verfüge das BauGB bereits heute über Instrumente für beschleunigte Planungen, etwa bei der Innenentwicklung. Zusätzliche Erleichterungen dürften nicht zulasten von Klima-, Gesundheits- und Umweltbelangen gehen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sieht die Bundesregierung bei der BauGB-Novelle an einem Scheideweg. Es gehe darum, ob weiterhin auf einen aus ihrer Sicht überholten Neubau-Fokus gesetzt werde oder ob das Gesetz konsequent auf Klimaschutz, Ressourcenschonung und lebenswerte Städte ausgerichtet werde. Ein Baugesetzbuch, das Flächenverbrauch, Abriss und Versiegelung begünstige, verschärfe nach ihrer Einschätzung die Klima- und Ressourcenkrise und verursache langfristig steigende Kosten für Kommunen und Gesellschaft. Metz betont, dass Umbau und Bestandsentwicklung schneller, wirtschaftlicher und sozial verträglicher neuen Wohnraum schaffen könnten als Neubauten auf der grünen Wiese. „Darum braucht es jetzt einen echten Paradigmenwechsel: Umbau und Bestandsentwicklung müssen zum Regelfall werden, Neubau zur begründeten Ausnahme“, fordert Metz. Zudem macht sie deutlich: „Eine weitere Absenkung von Umwelt- und Beteiligungsstandards darf es nicht geben.“
Weichenstellung für mehr Umbau im Bestand
Sollten sich diese Forderungen in der BauGB-Novelle wiederfinden, dürfte sich der Markt spürbar verschieben. Der Druck auf Neubauprojekte im Außenbereich würde steigen, während Investitionen in Sanierung, Umnutzung und Quartiersentwicklung an Bedeutung gewinnen. Für die Bauwirtschaft markiert die Reform damit weniger ein Bremsmanöver als vielmehr eine strategische Neuausrichtung mit langfristigen Auswirkungen auf Planung, Ausführung und Geschäftsmodelle.


















Ein Grundproblem des BauGB ist, daß bei Umbauten, zumindest den größeren, die Neubaustandards verlangt werden. Das ist aber häufig nur schwer möglich. Denken wir an einen Dachausbau eines gründerzeitlichen Gebäudes. Die Bestandsetagen haben alle Holzbalkendecken und sicher keine F90. Der Dachausbau muß dann diese erfüllen. Wenn es in den unteren Etagen brennt, bleibt zumindest das Dachgeschoß übrig ??
Auch das mantraartige Beschwören der Notwendigkeit von Neubauten ist doch nur Politikergewäsch. Fährt man mit offenen Augen durch die Landen, sieht man viele leer stehende Gebäude, die problemlos saniert werden können. Das Thema Nachhaltigkeit wird da auch zu wenig berücksichtigt. Andererseits deutet großer Leerstand in machen Gebieten auf massiv verfehlte Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte hin. Dort was zu tun, traut sich nur kaum jemand.