Noch immer gibt es zu wenige Flächen, um neue Impulse beim Wohnungsbau zu setzen. Zwar sind erste Erfolge im Ansatz zu spüren, doch mangelt es immer noch an freiem Bauland. Der Grund dafür liegt auch daran, dass viele Städte aus fiskalischen Gründen nicht in der Lage sind, Vorkaufsrechte auszuüben. Außerdem müssten die Baugenehmigungsverfahren deutlich reduziert werden.
Das hessische Baugewerbe sieht deutlichen einen Handlungsbedarf im Wohnungsbau. Es müsste mehr Bauland zur Verfügung gestellt werden. Trotz aller Impulse ist auf diesem Gebiet immer noch zu wenig getan worden, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen, Rainer von Borstel. Besonders die Kommunen und die Länder müssten mehr tun. Ein Fehler sei es, dass die Grundstückserlöse zur Haushaltskonsolidierung verwendet werde müssen. Deshalb forderte Borstel, dass die Kommunen davon befreit werden müssten.
Gefordert wird ein angemessener Wohnbau- und Erschließungsfonds
Viele Städte üben aus fiskalischer Sicht ihre Vorkaufsrechte nicht aus. Ein angemessen ausgestatteter Wohnbauland- und Erschließungsfonds wäre ein Instrument, das es Kommunen gestatten würde, Wohnbauflächen zu erwerben und an Direktnutzer zu vergeben. Doch es gibt weitere Kritikpunkte. Bemängelt wurde auch die Tatsache, dass die Möglichkeiten des Baugesetzbuches (BauGB) zu wenig genutzt würden. Ein weiteres Ziel sollte es außerdem sein, die Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Bessere personelle Ausstattung wird benötigt
Wie schnell Bebauungspläne für den Wohnungsbau entstehen und wie schnell diese umgesetzt werden können, hängt auch von der personellen Ausstattung und von der Motivation der Mitarbeiter in den Fachämtern ab. Von Borstel ist sich sicher, dass an dieser Situation noch etwas geändert werden kann. Eine weitere zentrale Forderung des Bündnisses sei die erleichterte Nutzbarmachung von Brachen oder sonstigem Bauland im innerstädtischen Bereich. Ein gezieltes Innenentwicklungsmanagement könnte die Baulückenschließung, die Aktivierung von Brachflächen oder die Umwidmung von nicht mehr benötigten Gewerbeimmobilien fördern. Um ungenutzte Flächen im Innenbereich gezielt zu entwickeln, werden neue Instrumente im Baugesetzbuch gefordert. Es wird mehr Flexibilität bei der Auslegung des baulichen Maßes gefordert. Es wäre nicht verkehrt, wenn einzelne mit höherer Dichte neben Frei- und Erholungsflächen liegen würden. Das hessische Baugewerbe schlägt deshalb vor, einen definierten Teilbereich als Quartiersdichte auszuweisen. So könnten mehr ungenutzte Flächen sinnvoll genutzt werden.