Baugewerbe mit Prüfungspflicht elektrischer Anlagen

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Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk

Mindestens alle vier Jahre müssen elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte im Bauhandwerk überprüft werden. Bei ortsveränderlichen Geräten wie zum Beispiel Baustromverteiler ist die Prüfung sogar alle sechs Monate fällig. In der Praxis zeigt sich aber, dass die vorgeschriebenen Prüfpflichten oftmals nicht eingehalten werden, weil die Betriebsinhaber darüber nur unzureichend informiert sind. Kommt dann die Berufsgenossenschaft und verlangt entsprechende Prüfprotokolle, stehen meist hohe Zahlungen ins Haus.

Abhilfe leisten zahlreiche Innungsfachbetriebe des Elektrohandwerks mit dem E-CHECK. Das standardisierte Prüfverfahren ist die Möglichkeit für den gewerblichen Betrieb sicher zu stellen, dass alles für den einwandfreien Zustand der elektrischen Anlagen und daran angeschlossener Geräte getan wurde. Der E-CHECK wird von den Berufsgenossenschaften akzeptiert und faktisch anerkannt. Häufig gibt sich der Prüfer daher schon mit einem Blick auf die E-CHECK Plakette zufrieden.

Die Unfall- und Schadenstatistiken der letzten Jahre sind Besorgnis erregend. Die Grenze von 500 Millionen Euro pro Jahr ist mittlerweile erreicht. Überspannungen beispielsweise sorgen oft für Ausfallzeiten bei elektrischen Anlagen und kosten die Betriebe ebenso wie Reparaturen eine Menge Geld. Namhafte Versicherungen haben mittlerweile die Vorteile des E-CHECK erkannt und gewähren Prämien, wenn der Betrieb die mit dem Messprotokoll übergebene E-CHECK Urkunde der Versicherung vorlegt.

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