Der Bundesrat hat die Mantelverordnung nicht verabschiedet. In den letzten Wochen wurde zwar viel darüber diskutiert, wo die Bau- und Abbruchabfälle in der Zukunft entsorgt werden sollen. Doch der Bundesrat hat die Entscheidung darüber zu Gunsten der Bauwirtschaft nun erst einmal verschoben. Denn die Branchenvertreter hatten zuvor vor der Verabschiedung ohne Änderung gewarnt.
Die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Dipl.-Ing.-Peter Hübner und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein begrüßten die Entscheidung des Bundesrates vom 22. September 2017. Schon lange drängte die Bauwirtschaft auf eine einheitliche Behandlung zur Entsorgung des Bauschutts. Auch der Vorsitzende der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB), Johannes Ettengruber, erklärte: „Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen, aber das jetzt vorgelegte Regelwerk ist unausgewogen und würde zu einer drastischen Zunahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen führen. Wir schätzen die Menge zusätzlich zu deponierender Abfälle auf etwa 50 Millionen Tonnen jährlich ein“.
Der Deponieraum wird knapp
Schon jetzt wird der Deponieraum knapp. Die Folge davon sind immer weitere Transportstrecken, mitunter von mehr als 200 Kilometern. Ohne Nachbesserungen werde es in den kommenden Jahren zu einem Entsorgungsnotstand kommen, was für die Baubranche dramatische Folgen haben würde. Die Entsorgungskosten würden drastisch ansteigen, was zu einer erheblichen Verteuerung der Modernisierung der Infrastruktur führen würde. Außerdem würde damit auch das Bemühen um bezahlbaren Wohnraum scheitern.
Die strenge Schadstoffgrenze müsse überdacht werden
BGRB-Vorsitzender Wolfgang Türlings forderte die neue Bundesregierung dazu auf, die Mantelverordnung zu verbessern. Das Ziel müsse sein, einen ausgewogener Dreiklang zwischen Grundwasser- und Bodenschutz, Abfallvermeidung und Ressourcenschonung zu finden. Hierzu müssten Bauherrenpflichten zur Voruntersuchung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie ein Produktstatus für alle nach der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Ersatzbaustoffe verankert werden. Außerdem müssten die strengen Schadstoff-Grenzwerte für Ersatzbaustoffe neu geregelt werden. Zurzeit sieht es so aus, dass die Schadstoff-Grenzwerte in den meisten Regionen unter den Werten der natürlichen Schadstoffgehalte in den Böden liege. Die Verbände fordern deshalb auf, dass die Maßstäbe in der neuen Verordnung mit der Realität in Einstimmung gebraucht werden müsse. Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist sonst nicht mehr möglich.