Betrug mit Branchenbucheinträgen

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Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald

Obwohl die Masche immer dieselbe ist, fallen regelmäßig gutgläubige Handwerksbetriebe darauf rein: Dubiose Branchenverzeichnisanbieter verschicken Korrekturabzüge angeblich bereits eingetragenen Daten und bitten um Überprüfung. Dabei übersehen die meisten Unternehmer, dass sie tatsächlich erst durch die Unterschrift einen Vertrag eingehen.

Geschickt wird von den dubiosen Anbietern eine Ähnlichkeit  zu bekannten Produkten und Marken vorgetäuscht. Dabei erhalten die Unternehmer ein Schreiben im Aussehen eingeführter Branchenbuch-Verlage, in dem sie aufgefordert werden, die bereits vorausgefüllten Basisdaten für den Eintrag des Gewerbebetriebs zu überprüfen und zu vervollständigen. Die dabei verwendeten Daten sind allesamt frei zugänglich, gaukeln jedoch dem ahnungslosen Unternehmer vor, dass bereits ein Eintrag bestehen würde. Der Adressierte geht somit nicht von einem Neueintrag aus und wird zudem durch eine Frist zusätzlich unter Druck gesetzt. Antwortet er nicht, wird er erneut aufgefordert, seinen Korrekturabzug zu unterschreiben und zurückzusenden. Was die meisten nicht ahnen: Erst dadurch geht der Unterzeichner ein Vertragsverhältnis ein. Denn in Wahrheit steht im Kleingedruckten, dass der Unterzeichner einen Eintrag in einem unbekannten Branchenregister für oft mehr als 500 Euro bestellt.

Dr. Dorothée Hofer von der Handwerkskammer Rhein-Neckar-Odenwald wundert sich, dass die Betrüger immer wieder Erfolg mit ihrer Masche haben. Denn auch im Internet gibt es zahlreiche offen gelegte Betrugsfälle.

Betroffenen Betrieben rät die Expertin, nicht ohne weiteres zu bezahlen. Wegen der offensichtlich versteckten Kostenpflicht haben die Geschädigten das Recht, wegen arglistiger Täuschung  den Vertrag anzufechten. Musterschreiben können in der Regel bei den Rechtsabteilungen der Handwerkskammern angefordert werden.

Auch wenn die dubiosen Branchenverzeichnis-Anbieter nach der Anfechtung weitere Inkasso- oder Anwaltsschreiben verschicken, sollten sich die Handwerksbetriebe nicht verunsichern lassen. Frau Hofer weiß aus ihrer jahrelangen Erfahrung, dass die Anbieter nie gerichtliche Schritte einleiten und lediglich auf das Einlenken, eingeschüchterter Unternehmer setzen.

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