In der Bauwirtschaft droht eine neue Gefahr: So suggeriert eine in letzter Zeit verstärkt verschickte unerlaubte Faxwerbung eine Rechtspflicht. Dabei handelt es sich um das Angebot einer rein private Offerte. Bereits im Jahr 2010 und in den Folgejahren wurde eine ähnliche Masche aufgezogen. Experten warnen eindringlich vor der Datenschutzauskunft-Zentrale und empfehlen, nicht darauf zu reagieren.
Wie die Handwerkskammer Mannheim Rhein Neckar-Odenwald berichtet, erhalten immer mehr Unternehmer seit dem 1. Oktober eine unerlaubte Faxwerbung. Sie erweckt zunächst den Eindruck, dass es sich um ein amtliches Dokument handelt. Die Betriebe bekamen die Faxmeldung „Eilige FAX-Mitteilung – Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Hierin werden die Unternehmer aufgefordert, ein beigefügtes Formular auszufüllen. Als aktueller Bezug wird hierbei die „gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ sowie die Erfüllung der „Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung“ angeführt. Beim genauen Hinsehen fällt auf, dass es sich bei dem Schreiben keinesfalls um ein behördliches Formular handelt. Vielmehr soll ein Vertrag über ein Leistungspaket Datenschutz für drei Jahre zum Preis von 498 Euro ohne Mehrwertsteuer unterzeichnet werden.
Unlauterer Wettbewerb
Es handelt sich bei diesem Fax ganz klar um unlauteren Wettbewerb. Die Handwerkskammer Konstanz rät ebenfalls dazu, dieses Fax nicht zu unterschreiben. Obwohl das Fax behördenähnlich gestaltet ist, besteht keine Pflicht, es zu unterschreiben. Mitglieder bekommen das „Leistungspaket Datenschutz“ kostenlos bei der Handwerkskammer oder Landesdatenschutzbehörde. Sollte bereits eine Unterschrift auf dem Fax erfolgt sein, kann der angebliche Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammern können sich diesbezüglich an die Rechtsabteilung der jeweiligen Handwerkskammer wenden. Auf Wunsch können sich die Geschädigten eine Musteranfechtungserklärung zusenden lassen.
Nicht der erste Versuch, bei Betrieben der Bauwirtschaft abzukassieren
Das ist nicht der erste Versuch, Unternehmer abzukassieren. Bereits im Jahr 2010 und in den Folgejahren gab es eine ähnliche Masche. Hier traten die Urheber auch wieder als Behörde auf und forderten die Unternehmer auf, sich in ein nutzloses Verzeichnis einzutragen. Der Kampf des Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität dauerte jedoch über Jahre. Letztendlich wurde das unlautere Geschäftsmodell vom Markt entfernt. Bis dahin hatten die Betreiber allerdings mit Hilfe von Inkassobüros und Anwälten einen Umsatz in Millionenhöhe gemacht. Bei der „Datenschutzauskunft-Zentrale“, die angeblich ihren Sitz in Oranienburg hat, verhält es sich ähnlich. Die betroffenen Betriebe sollen sich auf keinen Fall auf diese dubiosen Machenschaften einlassen.