Auch Handwerk leidet unter Hochwasser

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Foto: Andreas / pixelio.de

Während in Bayern die Aufräumarbeiten in vollem Gange sind und im Osten die Pegel langsam sinken, werden im Norden noch Sandsäcke gestapelt und weiter gebangt. Das Hochwasser 2013 hat mit seiner Flut die Ausmaße von 2002 deutlich übertroffen. Und obwohl damals Maßnahmen zum Schutz eingeleitet wurden, sind die Schäden verheerend. Mit finanzieller und geistiger Unterstützung helfen die Handwerksorganisationen den Handwerksbetrieben in den betroffenen Gebieten.

Die gesamten Schäden des Hochwassers für die betroffenen Handwerksbetriebe in den überfluteten Gebieten sind bisher noch nicht vollständig auszumachen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Ausmaße deutlich größer sind als zur „Jahrhundertflut“ in 2002. Die Verbände der Baubranche und die Handwerksorganisationen haben bereits reagiert und schnelle und unbürokratische Hilfe zugesichert. „Wichtig ist unkomplizierte und schnelle Hilfe,“ betont Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). „Die betroffenen Bewohner und Betriebe brauchen alle Kraft und Zeit für die Bewältigung der Schäden und die Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebes.“

So haben viele Handwerkskammern und Fachverbände bereits Notfalltelefone zur schnellen Beratung eingerichtet und erste Soforthilfen bereitgestellt. Durch das Hochwasser geschädigte Betriebsinhaber können auf diesem Weg Schadensmeldungen an Versicherungen abgeben und unbürokratische Betriebs- und Rechtsberatung erhalten. Ferner informieren die Stellen über Fördermittel in Form von öffentlichen Förderdarlehen und Bürgschaften, sowie Finanzierungen von Reparaturen und Ersatzbeschaffungen. Sie geben nicht nur Hilfestellung bei der Antragsstellung, sondern unterstützen bei der gesamten Kommunikation mit den Förder- und Hausbanken und helfen bei der Überbrückung des Betriebsstillstands durch z.B. Kurzarbeitergeld. Darüber hinaus kümmern sich die lokalen Handwerkskammern in den durch Hochwasser geschädigten Gebieten auch um die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden sowie aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für akute Notfälle in den Krisenregionen haben die Handwerkskammern darüber hinaus Notunterkünfte für Handwerker bereitgestellt, die mit ihren Familien eine vorübergehende Unterkunft benötigen. Auch werden umzäunte Parkplätze zur Sicherung der vor dem Hochwasser geretteten Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.

Betriebsberatung der Handwerkskammer Magdeburg:
Telefon 0391 / 6268-243
betriebsberatung@hwk-magdeburg.de

Gleichzeitig vermitteln die Handwerkskammern auch öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige und entsenden die Betriebsberater als Vertreter in Schadenskommissionen zur Feststellung von Hochwasserschäden. Vielerorts werden auch Hilfsangebote in Form von Arbeitskräften oder eingehende Sachspenden an notleidende Handwerksmeister vermittelt. Auch wurden zahlreiche Spendenaufrufe gestartet, wie z.B. in Dresden von der Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk Dresden:

„Fluthilfe für das ostsächsische Handwerk“
Kontoinhaber: Handwerkskammer Dresden
Kontonummer: 0225736500
Bankleitzahl: 85050300

Vor allem in Ostsachsen sind es kleine Handwerksbetriebe, die vom Hochwasser geschädigt und deren Betriebsexistenz und Mitarbeiter-Arbeitsplätze nun vor dem Aus stehen. Viele hatten keine Versicherung oder nur eine unzureichende Deckung, so dass man sich auch über kleine Beträge freut. Der Präsident der Handwerkskammer Dresden, Dr. Jörg Dittrich fügt hinzu: „Wir rufen deshalb in erster Linie die Handwerker auf, sich solidarisch zu zeigen.“

Betriebsberatung der Handwerkskammer Dresden:
Telefon 0351 / 4640-931

Während man im Osten wahrscheinlich erst in ein paar Tagen das komplette Ausmaß der Schäden durch das Hochwasser beurteilen kann, sind in Bayern bereits Staatsunterstützungen für die Aufräumarbeiten angelaufen. Der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Heinrich Traublinger freut sich über das vergangene Woche beschlossene 150-Millionen-Euro-Sofortpaket der Bayerischen Staatsregierung für die Geschädigten des Hochwassers und fordert eine rasche Verteilung und Auszahlung der Gelder. Gleichzeitig rät er den geschädigten Handwerksbetrieben, umgehend die Schäden zu dokumentieren und zusammen mit einem Antrag zur Soforthilfe bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern:
Telefon 089 / 5119-231
betriebsberatung@hwk-muenchen.de

Für Fragen zur Antragsstellung oder bei der Schadensanalyse hilft der Betriebsberater der zuständigen Handwerkskammer kostenlos und unkompliziert. Durch den engen Austausch der Betriebsberater mit den Förderstellen und Behörden können die Experten schnell Orientierung geben. So steht für Kleingewerbetreibende ein Sofortgeld in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Gewerbebetriebe werden aus dem Härtefond bedient und erhalten steuerliche Vergünstigungen. Baugewerbliche Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern erhalten Zuschüsse für die Beseitigung von nicht versicherbaren Schäden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendung, jedoch maximal 100.000 Euro. Im Falle der Bedrohung der unternehmerischen Existenz greifen gesonderte Härtefallregelungen. Darüber hinaus stehen die Betriebsberater auch für Fragen zur Finanzierung der Beseitigung der Flurschäden sowie zahlreichen Themen rund um die Fortsetzung des Betriebsablaufes zur Verfügung.

Betriebsberatung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz:

Regensburg, Kelheim:
Horst Zaglauer
Telefon 0941 / 7965-129
horst.zaglauer@hwkno.de

Susanne Stiegler
Telefon 0941 / 7965-259
susanne.stiegler@hwkno.de

Passau, Deggendorf:
Klaus Jocham
Telefon 0851 / 5301-128
klaus.jocham@hwkno.de

Franz Knödlseder
Telefon 0851 / 5301-176
franz.knoedlseder@hwkno.de

Straubing:
Rupert Spielbauer
Telefon 09421 / 975-135
rubert.spielauer@hwkno.de

Cham:
Josef Roider
Telefon 09971 / 840-20
josef.roider@hwkno.de

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