BG-Bau-Gefahrtarif gekippt: Vorfertigung ist nicht wie Handwerk

Foto: BDF/FingerHaus/lichtwerk | christian plaum

Ein Urteil aus Freiburg sorgt für Aufsehen in der Bauwirtschaft: Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist rechtswidrig. Mehrere Holzfertigbau-Unternehmen setzten sich erfolgreich gegen ihre Einstufung der industriellen Vorfertigung in dieselbe Tarifklasse wie handwerklich tätige Zimmerer und Dachdecker zur Wehr. Die Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Branche und erhöht den Druck auf die BG Bau erheblich.

Das Sozialgericht Freiburg hat in mehreren Verfahren zugunsten von Holzfertigbau-Unternehmen entschieden und vergangene Woche den neuen Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten Holzhaus Bonndorf, Ing. Holzleimbau Wiedmann und Frammelsberger R. Ingenieur-Holzbau. Sie wandten sich gegen die Neueinstufung durch die BG Bau, die ihre Betriebe gemeinsam mit handwerklichen Zimmereien und Dachdeckereien veranlagt hatte. Damit wurden sie gleichgestellt wie Berufsgruppen, die nachweislich höheren Unfallrisiken ausgesetzt sind. Die Richter stellten klar: „Unterschiedliche Arbeitsbedingungen und damit unterschiedliche Risiken“ machen eine einheitliche Gefahrtarifstelle unzulässig. Das Gericht führte weiter aus, die drei Kläger „passen nicht zur Tarifstelle der Zimmerer“. Es gebe „zu viele und zu gravierende technologische Unterschiede“ zwischen Fertigbauhallen und offenen Baustellen. Damit folgt das Gericht der Argumentation der Kläger, wonach die Einstufung industrieller Holzfertigbaubetriebe in dieselbe Tarifstelle wie handwerkliche Zimmereien und Dachdeckereien nicht gerechtfertigt sei. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche und setzt die BG Bau massiv unter Druck.

Deutliche Kritik am Vorgehen der BG Bau

Mit dem Urteil stärkt das Sozialgericht die Position der Holzfertigbauunternehmen, die seit Einführung des neuen Tarifs zum Jahresbeginn 2024 auf erhebliche Mehrkosten hingewiesen hatten. Ein unabhängiges Rechtsgutachten der Universität Potsdam hatte bereits zuvor festgestellt, dass der neue Gefahrtarif rechtlich und verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Auch Mathias Schäfer, Präsident der Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau (IGAH) und des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), begrüßt die Entscheidung. „Die Gleichstellung industrieller Holzfertigbauer mit Dachdeckern und Zimmerern ist falsch, ruinös und verfassungswidrig“, erklärt Schäfer. „Zwischen den Unfallgefahren auf der Baustelle und in einer Fertigungshalle liegen Welten. Dieses Urteil ist ein Sieg für Fairness, Sachkunde und den gesunden Menschenverstand.“

Gerichtsurteile gegen den Gefahrtarif häufen sich

Bereits im September hatte das Sozialgericht Würzburg ähnliche Urteile zugunsten der Fertighausbranche gefällt. Bundesweit laufen derzeit mehr als 70 Verfahren, unter anderem von SchwörerHaus, WeberHaus, HUF HAUS, Baufritz, OKAL und allkauf Haus. Die wirtschaftlichen Folgen des Tarifs sind erheblich: Mittelständische Betriebe müssen laut Branchenangaben bis zu 1.000 Euro Mehrkosten pro Mitarbeiter und Jahr tragen. Das bedeutet eine Belastung von rund 100 Millionen Euro in fünf Jahren.

Forderung nach struktureller Reform

Die IGAH will das Urteil zum Anlass nehmen, die Reform der Beitragssystematik der BG Bau politisch voranzutreiben. So zeige die Entscheidung laut Schäfer, „dass die beitragsfinanzierte Selbstverwaltung nur funktionieren kann, wenn sie fair, transparent und rechtsstaatlich handelt. Das Vertrauen der Unternehmen darf nicht länger durch krasse Fehlentscheidungen zerstört werden.“ Auch der Potsdamer Rechtsanwalt Matthias Dombert, der 26 klagende Bauunternehmen vor den Sozialgerichten vertritt, sieht sich durch die Entscheidung in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Nach seiner Einschätzung hat das Sozialgericht Freiburg mit dem Urteil eindeutig festgestellt, dass der 4. Gefahrtarif der BG Bau rechtswidrig ist und sich damit der bisherigen Rechtsprechung des Sozialgerichts Würzburg anschließt. Die Bauwirtschaft blickt nun gespannt auf die nächsten Verfahren. Gleichzeitig wächst der Druck auf die BG Bau weiter.

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Das ist für mich als klassischer Baustellen-Zimmerer nicht nachvollziehbar: die BG Bau unterteilt bei uns in den Gefahrtarifen Büroteil und Werkstattteil. Unstrittig, dass die Arbeitsgefahren draussen auf der Baustelle am größten sind. Doch auch bei uns Baustellenzimmereien geschehen heutzutage viele Vorfertigungsarbeiten in der Halle und nicht draussen auf der Baustelle.
Umgekehrt verwenden Fertighausbauer in ihren Produktionshallen auch potentiell gefährliche Sägen, Nagel- und Klammergeräte.

Und wenn ich manchmal die Montagetrupps der Fertighausbauer beim Aufbau ihrer Häuser sehe, kann ich keinen Unterschied zu unseren Arbeiten auf einer Baustelle erkennen.

Gerecht wäre sicher ein Mittelweg: für die Arbeiten in der Fertigung sollte ein neuer Gefahrtarif geschaffen werden, der das etwas niedrigere Risiko dort wiederspiegelt, die Montagetrupps draußen müssen in den Gefahrtarif der Zimmerer eingeordnet werden.

Ansonsten passiert etwas, was ich leider hier bei uns in der Gegend schon öfter sehen musste: ich als klassischer Zimmerer biete einen neuen Dachstuhl an, den Auftrag bekommt dann ein Fertighausbauer, der den Dachstuhl in vorgefertigten Teilen montiert. Vorfertigung machen wir zwar auch, aber der Fertighausbauer kann die gleiche Arbeit wegen seines niedrigeren Gefahrtarifs fast 10% günstiger anbieten als wir.
Das ist absolut ungerecht für uns Handwerker!

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