Deutlich länger als in den Tarifverträgen vereinbart wird in Deutschland gearbeitet und Ossis sind fleißiger als Wessis! „In keinem Land der Euro-Zone gibt es einen so großen Unterschied zwischen der tarifvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit und der tatsächlichen Wochenarbeitszeit wie in Deutschland. Die tarifvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit liegt in Deutschland bei 37,7 Stunden, tatsächlich arbeiten die Beschäftigten aber 40,4 Stunden in der Woche.“ so der EU-Sozialkommissar Laszlo Andor zur Tageszeitung „WELT“.
Der EU-Kommissar sprach sich gegen die Forderungen von Kanzlerin Angela Merkel zur einer stärkeren Angleichung des Rentenalters in Europa. „Wir wollen bei Arbeitszeiten, Urlaub und Rentenalter keine Gleichmacherei in Europa.“ Er unterstrich dabei: „Man kann darüber unterschiedlicher Meinung sein, ob eine solche Entwicklung vorbildlich ist.“ Denn jeder einzelne EU-Staat hat seine eigenen Voraussetzungen. „Wichtig ist am Ende, dass jedes Land wettbewerbsfähig ist. Dazu gehören aber viele Faktoren, die Arbeitszeit ist nur eine davon.“
Die Länge der Arbeitszeit regelt normalerweise der Arbeitsvertrag und damit hat die Arbeitszeit in den meisten Fällen direkten Einfluss auf die Lohnhöhe. Die vertraglichen Regelungen der Arbeitszeit werden jedoch stets im Arbeitszeitgesetzt (ArbZG) eingegrenzt. Innerhalb der Grenzen des ArbZG können in Tarifverträgen oder vergleichbaren Regelungen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Nach § 3 ArbZG gilt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf (maximale Höchstdauer). Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist in Ausnahmefällen eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird.