Der für die Digitalisierung am Bau notwendige Breitbandausbau wird künftig schneller voranschreiten. Durch das kürzlich verabschiedene DigiNetz-Gesetz werden Bauunternehmen verpflichtet, in Zukunft bei Straßenarbeiten und der Erschließung von Neubaugebieten immer auch Glasfaserkabel mitzuverlegen. Doch auch durch die Verlegung in Energie- und Abwasserrohren wird Zeit gespart und Kosten in Milliardenhöhe vermieden.
Der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegte Entwurf für das DigiNetz-Gesetz wurden vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine kostengünstige und beschleunigte Netzanbindung von unterversorgten Gebieten. “In Zukunft gilt: Jede Baustelle bringt Bandbreite”, freut sich Minister Dobrindt und schafft damit die Voraussetzung für eine Digitalisierung am Bau.
Bei allen Straßenarbeiten immer auch an das Glasfaserkabel zum Breitbandausbau denken
Das DigiNetz-Gesetz regelt drei Kernelemente: Zum einen müssen bei jeglichem Neubau und Sanierung von Straßen Glasfaserkabel mitverlegt werden, dies gilt auch für Erschließung eines kompletten Neubaugebiets. Außerdem muss die bestehende Infrastruktur für den weiteren Ausbau genutzt werden. Bei freien Kapazitäten dürfen künftig Energie- und Abwassernetzen für die Verlegung von Glasfaserkabelkabeln und weiterer Übertragungstechnik mitgenutzt werden. Die Telekommunikationsunternehmen zahlen dann im Gegenzug den öffentlichen Versorgungsnetzbetreibern ein faires und angemessenes Entgeld. “Unzählige Straßen im Land müssen nicht mehr doppelt aufgerissen werden”, so Dobrindt.
DigiNetz-Gesetz spart Zeit und Kosten
Durch das neue DigiNetz-Gesetz wird damit der auch vom Handwerk immer wieder geforderte Ausbau des Breitbandnetzes entscheidend vorangetrieben. Gleichzeitig werden durch eine bessere Koordination der Bauarbeiten Doppelarbeiten an Straßen künftig in größerem Umfang vermieden. Das spart Kosten und Zeit und führt laut Expertenschätzungen zu Einsparungen im Milliardenhöhe.