Ab dem 1. August 2017 wird der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch eine bundeseinheitliche Anlagenverordnung geregelt. Diese löst dann die bis dahin noch geltenden Landesbestimmungen ab. Nach diesem Stichtag dürfen nur noch Fachleute Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen verrichten, die über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das gilt für Betriebe, die Arbeiten an Heizölanlagen mit über 1.000 Litern Fassungsvermögen durchführen.Diese neue Regelung trifft vor allem auf Sanitär-Heizung-Klima-Betriebe, Maler, Lackierer und Tankreiniger zu. Diese benötigen für die entsprechenden Arbeiten ein Zertifikat, das alle zwei Jahre erneuert werden muss. Fachbetrieb ist, wer ein Gütezeichen einer anerkannten Güte- und Überwachungsgemeinschaft erhalten hat und über die erforderlichen Gerätschaften sowie sachkundiges Personal verfügt. Zur Heizöltankanlage zählen: der Tank, die Entnahmeleitungen und Füllleitungen sowie die LüftungsleitungDas Zertifizierungsverfahren muss in zwei Etappen erfolgenDas Zertifizierungsverfahren findet in zwei Etappen statt. Zunächst muss der Betrieb ein Mitglied einer Überwachungsgemeinschaft werden. Ein Mitarbeiter, der für die Technik verantwortlich ist, muss an einer Schulung teilnehmen und am Schluss eine Prüfung ablegen. Dieses Zertifikat muss aber alle zwei Jahre wieder erneuert werden. Für Fachbetriebe ist das eine wesentliche Neuerung, denn die Fachbetriebspflicht gilt nun bundesweit. Betroffen sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Für die betroffenen Betriebe bedeutet dies, dass sie die Zertifizierung bis zum 1. August diesen Jahres nachholen müssen.Eigentümer der Heizöltanks sind weiterhin selbst für den Betrieb verantwortlichDie Eigentümer von Heizölverbraucheranlagen sind weiterhin für den ordnungsgemäßen Zustand selbst verantwortlich. Bei bereits bestehenden Heizöltanks sind mitunter geringe Maßnahmen notwendig. Darunter fällt zum Beispiel der Einbau eines Antiheberventils oder der Einbau einer Tankuhr. Weiterhin besteht die Prüfpflicht für unterirdische Tanks. Auf jeden Fall ist diese bundeseinheitliche Regelung zu begrüßen, erklärte der IWO-Geschäftsführer Adrian Willig. Mit dieser neuen Verordnung gilt nun eine eindeutige Regelung, die auch auf die Heizöllagerung anzuwenden ist. Viele der bisher geltenden Länderverordnungen sind in diese bundeseinheitliche Regelung mit einbezogen worden. Daher sind die Änderungen durchaus überschaubar. Die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) wurde jetzt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2017 in Kraft.

Innovation Sanitärkeramik: Roca mit erstem CO2-freien Tunnelofen
Der erste CO2-freie elektrische Tunnelofen für Sanitärkeramik wurde von der Roca-Gruppe in Österreich in Betrieb genommen. Damit stellt die Innovation einen Meilenstein in der Dekarbonisierung