Endlich novelliertes EWärmeG mit Signalwirkung

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Foto: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar

Die Energiewende ist, wie wir alle wissen, eines der Prestigeprojekte unserer aktuellen Bundesregierung. Diese erfolgreich zu erreichen, ist von großer Bedeutung und wird durch zahlreiche gesetzliche Regelungen auch vom Bürger verlangt zu tragen. Seit dem 1. Juli 2015 gilt in diesem Zusammenhang auch das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Nun gilt es, den Sanierungsfahrplan ohne großartige Verzögerungen auch entsprechend umzusetzen.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag e.V. begrüßt das zum 1. Juli 2015 in Kraft getretene EWärmeG. Joachim Möhrle, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags e.V., macht deutlich: „Eine Signalwirkung für die Klimaziele in Bund und Land.“

Das novellierte EWärmeG richtet sich speziell an Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen. Hier wurde der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien zum 1. Juli 2015 von zehn auf 15 Prozent erhöht. Dafür hat man aber auch diversere Möglichkeiten, dies zu erreichen.

Das Handwerk in Baden-Württemberg hat sich zuletzt mehrfach dafür eingesetzt, einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan präsent zu haben, der dazu beiträgt, die Klimaziele der Regierung zu erreichen. Ein schnelles und konsequentes Umsetzen dieses sei der nun folgende Schritt. In diesem Zusammenhang macht der Baden-Württembergische Handwerkstags e.V. auch klar, dass die Förderung des EnergieSparCheck (ESC) weiterhin gefördert werden müsse.

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