Die inhaltliche Neuausrichtung des zukünftigen Gebäudeenergierechts ist weiterhin ungeklärt. Mit der erneuten Verschiebung der Eckpunkte zum novellierten Gebäudeenergiegesetz fehlt Bauunternehmen und Handwerksbetrieben noch immer die nötige Planungssicherheit. Unklare Vorgaben zu Standards, Förderungen und Fristen bremsen Investitionen. Einzig die Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz ist sicher. Doch die schützt nicht vor einer weiteren Verschärfung der Zurückhaltung bei energetischen Sanierungen im Gebäudebestand, kritisiert die Bauwirtschaft.
Die geplante Reform des Gebäudeenergierechts bleibt ein Unsicherheitsfaktor für die Bauwirtschaft. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat die Vorlage der Eckpunkte erneut verschoben. Statt noch vor Jahresende sollen sie nun erst Ende Januar 2026 vorliegen. Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Investoren verlängert sich damit eine Phase fehlender Klarheit, die Investitionen hemmt und Entscheidungen verzögert. Dabei geht es konkret um die Ablösung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das künftig unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) firmieren soll. Inhaltlich bringt der aktuelle Beschluss nach Einschätzung mehrerer Branchenverbände kaum neue Substanz. Die angekündigte Modernisierungsstrategie für den Gebäudebestand bleibt offen, ebenso zentrale Fragen zu technischen Anforderungen, Förderlogiken und zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD). Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gelten weiterhin die bestehenden GEG-Regeln.
GEG oder GMG – Verlängerte Unsicherheit bremst Investitionen
Aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) ist die erneute Verzögerung ein klares Signal mit negativen Folgen für den Markt. „Die Entscheidung bedeutet leider erst einmal weitere Unsicherheit im Gebäudesektor, die dringend benötigte Investitionen ausbremst“, erklärt Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der Deneff. „Wenn der neue Name ‚Gebäudemodernisierungsgesetz‘ jedoch genutzt wird, um die energetische Sanierung des Bestands ganzheitlich und unter Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie voranzubringen, kann daraus ein kraftvoller Impuls für Wachstum, Wertschöpfung und Wärmewende entstehen. Dafür braucht es jetzt Klarheit, Ambition und Tempo.“ Zwar kündigt die Bundesregierung an, nach Festlegung der Eckpunkte zügig einen Kabinettsentwurf vorzulegen. Ob der enge Zeitplan eingehalten wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Erneuerbare-Branche fordert Kontinuität durch ein neues Gebäudeenergiegesetz
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bemängelt, dass bislang im Wesentlichen nur ein neuer Name und ein grober Zeitplan beschlossen wurden. „Der Koalitionsausschuss hat sich leider nur auf einen neuen Titel und einen Zeitplan für das Gebäudeenergiegesetz, nun Gebäudemodernisierungsgesetz, geeinigt“, kritisiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Das ist zu wenig. Insbesondere für eine Branche, die seit Monaten auf klare Signale wartet.“ Entscheidend sei, dass das neue Gesetz auf den bestehenden Strukturen aufbaue und Investitions- sowie Planungssicherheit schaffe.
Energieberater drängen auf klare Standards
Der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband (GIH) begrüßt zwar die grundsätzliche Perspektive auf ein neues Gesetz, warnt jedoch vor zu langen Übergangsphasen. „Auch wenn eine Einigung vor Weihnachten bedauerlicherweise nicht mehr in Sicht ist, ist die klare Perspektive auf ein neues Gesetz ein wichtiges Signal“, betont GIH-Vorsitzender Stefan Bolln. Gleichzeitig fordert der Verband, dass neue Mindestanforderungen schnell benannt werden, um Planungssicherheit für Baupraxis und Beratung zu gewährleisten.
Gebäudemodernisierungsgesetz hat Signalwirkung für Bau und Handwerk
Für die Bauwirtschaft bleibt die Reform des Gebäudeenergierechts ein zentrales Thema mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Steigende Sanierungsquoten, Investitionen in Energieeffizienz und klare technische Standards sind entscheidend für Auftragslage und Beschäftigung. Solange politische Klarheit fehlt, bleibt der Markt jedoch in Wartestellung. Das hat spürbare Folgen für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und den Klimaschutz gleichermaßen.

















