Gesetzlicher Mindestlohn für Gerechtigkeit

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Foto: Roland Riethmüller

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurde in den letzten Monaten viel diskutiert. Inzwischen ist er nicht nur beschlossene Sache, sondern wurde zum 11. Juli 2014 durch die Zustimmung des Bundesrates auch ganz offiziell wirksam. Für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist dieser Schritt in jedem Fall der richtige und auch absolut positiv für die gesamte deutsche Wirtschaft.

Der gesetzliche Mindestlohn war einer der Punkte in der Politik, an dem sich die Gemüter stark erhitzt haben, da die Meinungen darüber sehr auseinander gingen. Wo die Gegner davon überzeugt sind, dass ein gesetzlicher Mindestlohn viele Betriebe bremsen wird, waren die Befürworter stets sicher, dass ein gesetzlicher Mindestlohn unverzichtbar für mehr Gerechtigkeit ist. Am Ende wird sich nun zeigen, wer Recht behält.

Die IG BAU ist auf jeden Fall sicher, dass der gesetzliche Mindestlohn nur Vorteile für die Wirtschaft hat. „Es ist gut, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine so große politische Unterstützung erfährt. Darin spiegelt sich der breite gesellschaftliche Konsens für die gesetzliche Lohnuntergrenze. Dafür haben wir lange gekämpft. In der Baubranche haben wir mit der Einführung von tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhnen Pionierarbeit geleistet. Sie haben sich bewährt – auch für die Arbeitgeber. Mindestlöhne erschweren Geschäftsmodelle, die auf Ausbeutung beruhen und bewirken, dass die Nachfrage zu leistungsstarken Unternehmen wandert“, sagt IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger.

Der letzte Schritt, um nun dauerhaft für die Zahlung gesetzlicher Mindestlöhne zu sorgen, ist die Durchsetzung verstärkter Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nur wenn effektive Kontrollen durchgeführt werden, können Arbeitnehmer auch sicher sein, dass sie das Geld erhalten, das ihnen tatsächlich zusteht.

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