Der Mindestlohn ist immer wieder gerne im Fokus der Kritik und Diskussionen. Darüber hinaus ist er alles andere als selbstverständlich und noch gar nicht allzu lange gültig. Gerade einmal vor 15 Jahren, am 1. Januar 1997 wurde der Mindestlohn erstmalig in Deutschland eingeführt. Damals sogar nur verhandelt und gültig für die Bauwirtschaft. Heute ist der Mindestlohn auch in einigen anderen Branchen angekommen.
Dass die Einführung des Mindestlohns alles andere als einfach war und mit vielen Widerständen verbunden, ist heutzutage nicht jedem bekannt. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) musste, zusammen mit den beiden Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft gegen massive Widerstände kämpfen. Dennoch zeigt sich heute, dass sich der Kampf gelohnt hat und inzwischen durchaus als Erfolgsgeschichte erwiesen hat. Denn gerade durch den Mindestlohn konnten – und können immer noch – die Beschäftigten vor Lohndumping geschützt werden.
Die Ausbeutung von Arbeitnehmern, besonders am Bau, war vor 15 Jahren ein großes und wichtiges Thema, welches hier letztlich auch zu der Einführung eines Mindestlohns führte. Mitte der 1990er Jahre kamen immer mehr Wanderarbeiter aus Südeuropa, Polen und Großbritannien zu uns nach Deutschland. Diese wurden in den seltensten Fällen gleichwertig zu ihren deutschen Kollegen bezahlt. Stattdessen speiste man sie gerne mit Hungerlöhnen ab. Dass das negative Auswirkungen auf die deutschen Beschäftigten hatte, war damit die Folge. Der Lohndruck wuchs und die deutschen Arbeiter hatten es, neben den geringer bezahlten ausländischen Kollegen, zusehends schwerer. Damals gab es allerdings noch keine gesetzliche Grundlage für einen Mindestlohn, welches nach hartnäckigem politischen Ringen am 26. Februar 1996 mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes geschaffen wurde.
Natürlich gab es zu dieser Zeit nicht nur Fürsprecher des angestrebten Mindestlohns. Die Gegner waren zahlreich und ihr größter Kritikpunkt war, dass die Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten würden. Diese Meinung hat sich bis heute aber durch verschiedene Studien entkräften lassen. Dennoch versuchten die Kritiker damals mit allen Mitteln die Einführung des Mindestlohns zu verhindern.
Als sich die IG BAU und Arbeitgeber der Bauwirtschaft im April 1996, also kurz nach der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Endsendungsgesetzes, auf einen Mindestlohn für die Brache einigten, setzten die Gegner alles daran, dies nicht zuzulassen. Zusammen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) schafften sie es in letzter Minute die Einführung zu stoppen. Dafür sorgten sie, in dem die BDA die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit im Tarifausschluss blockierte. Es folgten Verhandlungen, die im September 1996 einen zweiten Abschluss eines Mindestlohn-Tarifvertrages mit sich brachten. Jedoch konnte auch dieser nicht erfolgreich durchgesetzt werden, weil es erneut zu Verhinderungen der Gegner kam. Erst beim dritten Anlauf war das Vorhaben erfolgreich. Diesem gingen eine Sitzung mit dem Tarifausschuss sowie ein Spitzengespräch der Bautarifparteien und der BDA voraus. Am 1. Februar 1997 wurde der Mindestlohn in der Bauwirtschaft dann endlich als allgemeinverbindlich erklärt.
Bis heute gibt es bundesweit für elf Wirtschaftszweige mit insgesamt etwa vier Millionen Beschäftigten ebenfalls als allgemeinverbindliche erklärte, tarifvertragliche Mindestlöhne. Dennoch gibt es immer noch zu viele Bereiche, in denen es kein Mindestlohn gilt.
Aktuelle Umfrage zum Mindestlohn:
https://www.meistertipp.de/was-halten-sie-vom-mindestlohn