Die kürzlich umgesetzte Entsorgungsrichtlinie für HBCD-behandelte Dämmstoffe hat zu einem wahren Entsorgungschaos geführt und viele Fragen aufgeworfen. Ist Dämmung mit Polystyrol gesundheitsschädlich und überhaupt noch vertretbar? Nachdem die Politik mittlerweile eingelenkt und für eine Entspannung der Situation gesorgt hat, klären die Hersteller von modernen Dämmstoffen aus Polystyrol-Extruderschaum auch über die weitere Missverständnisse auf.
Die verschärfte Umsetzung einer EU-Richtlinie durch den Deutschen Bundesrat hatte in der jüngsten Vergangenheit zu einer erheblichen Verunsicherungen geführt. Bereits seit 2014 gilt das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gemäß der Stockholmer-POP-Konvention als umweltschädlich. Doch die neue Verpflichtung zur Deklaration als “gefährlichen Abfall” seit dem 1. Oktober 2016 führte zu verstärkten Sorgen von Hausbesitzern und Bauherren sowie einem handfesten Entsorgungschaos.
Gemischtverbrennung statt Entsorgungschaos
Denn das deutsche Kreislaufgesetz fordert nicht nur eine strikte Trennung sondern auch eine gesonderte Entsorgung der Gefahrstoffe. Da jedoch kaum eine Verbrennungsanlage über die notwendige Technik und Zulassung verfügte, wurde die Annahme von Styrolplatten schlichtweg abgelehnt. Damit blieben Handwerker und Bauherren auf ihren Bauabfällen sitzen und mussten mit erheblichen Zusatzkosten für die Entsorgung rechnen.
Glücklicherweise hat sich diese konfuse Situation um die Entsorgung alter Dämmstoffe inzwischen spürbar entspannt. “Die Umsetzung war formal konsequent, aber nicht praxisgerecht”, kritisiert Norbert Buddendick von der Fachvereinigung Polystyrol-Extruderschaum (fpx). “Die beste Entsorgung und Neutralisierung des Polystyrol-Dämmmaterials und des darin enthaltenen Flammschutzmittels HBCD bleibt die Verbrennung im Gemisch mit normalem Abfall.”
Rücknahme der Sondermüll-Einstufung
Auch das Bundesumweltministerium hat dies mittlerweile erkannt und die Länder um eine entsprechende Rücknahme der Sondermüll-Einstufung gebeten. Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben als erste Bundesländer bereits reagiert und eine Klärung zwischen formalem Recht und Gefahrstoffentsorgung bewirkt.
So müssen nach dem jeweiligen Erlass abweichend vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis auf weiteres HBCD-haltige Dämmstoffplatten nicht mehr auf der Baustelle getrennt werden müssen. “Darüber hinaus handelt es sich, wenn im Baumischabfall nicht mehr als 0,5 Kubikmeter HBCD-haltige Dämmplatten pro Tonne Gesamtgewicht enthalten sind, nicht um gefährlichen Abfall. Dieser kann dann wie bisher in Hausmüllverbrennungsanlagen verbrannt werden”, versichert Hessen Umweltministerin Priska Hinz. Da nach aktuellem Kenntnisstand durch die Gemischtverbrennung keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, bereiten auch andere Bundesländer entsprechende Entscheidungen vor.
Verzicht von HBCD seit August 2015
Auch im Anwenderbereich haben mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelte Polystyrol-Dämmstoffe keinerlei giftige oder gesundheitsschädliche Wirkung, versichert Buddendick. “HBCD als Flammschutz ist in die molekulare Struktur behandelten Polystyrols eingebaut und somit fest in die Matrix eingebunden.”
Darüber hinaus verzichten seit August 2015 die Mitglieder der Fachvereinigung fpx auf die Verwendung von HBCD als Flammschutz und sind folglich von der Sondermüllregelung nicht mehr betroffen. Doch am Ende ist und bleibt Dämmung für energieeffizientes Bauen und die Reduzierung von CO2-Emissionen von Gebäuden essentiell, versichert Buddendick.