Auch wenn das große Entsorgungschaos abgewendet werden konnte, so entstehen mittlerweile in der Praxis bei der Entsorgung von HBCD-versetzen Dämmstoffen wieder neue Probleme. Denn das geforderte elektronische Nachweisverfahren erhöht nicht nur die Bürokratie, sondern konnte von vielen Müllverbrennungsanlagen in der Kürze der Zeit kaum umgesetzt werden. So erhöhen die fehlenden Übergangsfristen erneut die Entsorgungskosten. Doch es gibt Tipps, um die Baukosten im Griff zu behalten.
Ab dem 1.8.2017 ist eine neue POP-Verordnung in Kraft getreten. Trotzdem bestehen weiterhin große Probleme bei der HBCD-Entsorgung. Obwohl der Gesetzgeber festgelegt hat, dass mit HBCD versetzte Dämmstoff nicht mehr als gefährliches Material einzustufen seien, muss dennoch ein elektronisches Nachweisverfahren geführt werden, das dem von gefährlichen Abfällen entspricht. Auch die Pilotanlagen, die für das Recycling geschaffen wurden, sind mit ihren geringen Kapazitäten zu klein ausgelegt.
Fehlende Übergangsfrist sorgt für neue Probleme
Eine ordnungsgemäße Beseitigung von HBCD in Dämmstoffen ist nur durch eine Müllverbrennungsanlage zu erreichen. In dieser kurzen Zeit können diese aber nicht auf ein elektronisches Nachweisverfahren eingerichtet werden, weshalb sie die Abfälle nicht annehmen können. Denn leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine Übergangsfrist einzuführen. Das führt zu erheblichen Problemen, besonders bei der Entsorgung von Mono-Chargen.
Tipps für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen
Der Entsorgungsverband des Norddeutschen Handwerks (ENH) gibt deshalb Empfehlungen für die Beseitigung. Zum einen sollte mit dem Entsorger eine Einigung erzielt werden, dass das Material als gemischter Bauabfall anerkannt wird. Das Volumen darf dabei nicht mehr als 25 Prozent im Container einnehmen. Sollte der Umfang der Abfälle diesen Wert überschreiten, dann sollten Verträge mit den Entsorgungsfirmen abgeschlossen werden. Das führt zu mehr Planungssicherheit und dämpft auch noch die Kosten.Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass die Entsorgung der Dämmplatten deutlich teurer wird, denn die Müllverbrennungsanlagen werden sich diesen geforderten Nachweis für die Sonderleistung sehr gut bezahlen lassen. Vor dem Beginn der Bauvorhaben sollte man sich daher verbindliche Angebote einholen.
Privatrechtliche Entsorgung spart viel Geld
Die im ENH-Entsorgungsverband angeschlossenen Handwerksbetriebe entsorgen ihre Gewerbeabfälle auf privater Ebene. Dieses Modell ist nicht nur kostengünstig und flexibel, sondern auch rechtssicher. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Erzeugerhaftung für andienungspflichtige Abfälle auf den Verband übertragen wird. Durch diese Bündelung des Abfalls durch viele Einzelunternehmen können besondere Preise für die HBCD-Entsorgung erzielt werden, die sonst nur von Großunternehmen in Anspruch genommen werden können. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern auch eine Kostentransparenz, stabile Preise und mehr Planungssicherheit. Die Beratung wird neutraler und die Bürokratie wird abgebaut. Bevor mit dem Bau begonnen wird, sollte man sich entsprechende Entsorgungsangebote anfordern. Dadurch werden die Entsorgungskosten deutlich gesenkt.