Wo ein Schlupfloch ist, wird es auch genutzt! So befürchtet die IG BAU auch bei der Regelung zum gesetzlichen Mindestlohn bald einen erhöhten Missbrauch, wenn das Thema Langzeitarbeitslosigkeit zugelassen wird. Wenn vermeintliche Langzeitarbeitslose aus Europa in Deutschland auf Baustellen eingesetzt werden, lässt sich dies mit dem derzeitigen Personalstärke der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kaum überprüfen.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sieht dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sofern es Sonderregelungen für einzelne Gruppen geben wird, um weniger als 8,50 Euro gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. „Anfängliche Ausnahmen vom Mindestlohn drohen zur Regel zu werden“, betont IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger und fordert, den gesetzlichen Mindestlohn wasserdicht zu machen.
Die größte Gefahrt hinsichtlich einer Entlohnung unter Mindestlohn gehe laut IG BAU momentan von unseriösen Entsendefirmen aus dem Ausland aus, die unter dem Deckmantel der Langzeitarbeitslosigkeit Billiglöhner ins Land schleusen. Kontrollen der Ausnahmeregelung zum Mindestlohn sind schwierig und mit der derzeitigen Personalstärke unter keinen Umständen zu bewerkstelligen. Denn schon lange kritisiert die IG BAU die spärliche Anzahl an Kontrolleuren. Aktuell seien zudem rund zehn Prozent der 6.700 Vollzeitstellen nicht besetzt. Feiger wundert sich über das mangelnde Verständnis, dass mit einer begrenzten Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eben nicht unbegrenzt mehr Beschäftigte überprüft werden können und fordert von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Aufstockung der FKS zur verstärkten Kontrolle vom Mindestlohn auf 10.000 Beamte.

















