Durch eine Gesetzesnovelle soll die seit Jahrzehnten bewährte, klare Aufgabentrennung zwischen Versorgern und Handwerksbetrieben aufgelöst werden. Während bisher ab dem Hausanschluss das Handwerk tätig war, sollen laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf auch die Stadtwerke SHK-Leistungen anbieten dürfen. Etliche Handwerksbetriebe sind vor allem durch die privilegierte Stellung der Stadtwerke bedroht, bemängelt der Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW den unfairen Wettbewerb.
Durch den Vorschlag zur gesetzlichen Änderung der Gemeindeordnung sollen Stadtwerke mehr Spielraum für wirtschaftliche Betätigung haben. Der Plan der nordrheinwestfälischen Landesregierung sieht vor, dass kommunale Betriebe zukünftig auch fast alle Tätigkeiten in Gebäuden verrichten dürfen und damit in direkten Wettbewerb zum SHK-Handwerk treten. Dieses Vorgehen erhöht den Konkurrenzdruck bei tausenden von Handwerksbetrieben in NRW und verzerrt den Wettbewerb durch die privilegierte Stellung der Stadtwerke im öffentlichen System.
„Man zielt auf die vier großen Energieunternehmen und trifft die mittelständischen Handwerksbetriebe“, bewertet Hans-Peter Sproten, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW die unfaire Wettbewerbssituation. Hier gehe es nicht nur um die Änderung der Gemeindeordung, um Stadtwerken die Möglichkeit einer überregionalen Versorgung mit Gas, Strom zu Wasser zu ermöglichen, sondern um eine existenzbedrohende Situationsverschlechterung im SHK-Handwerk. „Ohne ersichtlichen Grund wird die gute und über Jahrzehnte gepflegte Partnerschaft zwischen Versorgern und Handwerk aufs Spiel gesetzt“, mahnt Sproten. Der Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW fordert daher eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsfelder des Handwerks zu denen der Stadtwerke.